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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Hamburg-Harburg Hamburg-Harburg: Öffentliche Auftaktveranstaltung zu den vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich des östlichen Binnenhafens und den nördlichen Bereich der Harburger Innenstadt

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Am Donnerstag, den 10. November 2022, informiert die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) im Rahmen einer öffentlichen Auftaktveranstaltung über den Prozess der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Hamburg-Harburg. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Veranstaltung am 10. November 2022 zwischen 17.00 und 20.00 Uhr im Speicher am Kaufhauskanal, Blohmstraße 22, 21079 Hamburg zu besuchen (freies Kommen und Gehen).

Geltungsbereich VU

Hamburg-Harburg: Öffentliche Auftaktveranstaltung zu den vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich des östlichen Binnenhafens und den nördlichen Bereich der Harburger Innenstadt

Mit den vorbereitenden Untersuchungen im Bereich des östlichen Binnenhafens und dem nördlichen Bereich der Harburger Innenstadt soll die städtebauliche Entwicklung des etwa 45 ha großen Gebiets vorangetrieben werden. Dazu erarbeitet die BSW gemeinsam mit zwei beauftragten Dienstleistern einen Rahmenplan. Mit diesem werden die städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Ziele für das Stadtquartier unter Beteiligung der Öffentlichkeit formuliert. Ebenso ist das Bezirksamt Hamburg-Harburg in die Erarbeitung des Rahmenplans und die vorbereitenden Untersuchungen eingebunden, um neben den gesamtstädtischen auch die lokalen und bezirklichen Belange optimal berücksichtigen zu können. Zusätzlich zu den vorbereitenden Untersuchungen hat die Stadt eine Vorkaufsrechtsverordnung erlassen, um Grundstücksspekulationen vorzubeugen. 

Besucherinnen und Besucher haben während der Veranstaltung die Möglichkeit, sich über den Ablauf des Verfahrens sowie erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme zu informieren, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen. Der Untersuchungsbereich hat aufgrund seiner Lage und Funktion eine besondere städtebauliche und wirtschaftliche Bedeutung für den Bezirk Harburg. Er ist wichtiger Knotenpunkt im Gefüge der Harburger Innenstadt und zugleich Eingang zum neuen Quartier Binnenhafen. Diesen Funktionen und der damit einhergehenden städtebaulichen Bedeutung wird der Bereich derzeit jedoch nicht gerecht. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen sollen deshalb in den kommenden Monaten Zielvorstellungen für die Entwicklung und Neuordnung des Gebietes erarbeitet werden. 

Zum Hintergrund: Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument, mit dem bedeutende komplexe städtebauliche Aufgaben einheitlich und zügig bewältigt werden können. Das Baugesetzbuch sieht in § 165 Absatz 4 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen vor, um herauszufinden, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich erfüllt sind. Durch die vorbereitenden Untersuchungen werden die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten, Hindernisse sowie Chancen und Risiken einer städtebaulichen Entwicklung für den Bereich des östlichen Binnenhafens und den nördlichen Bereich der Innenstadt (Schippsee-Quartier) in Hamburg-Harburg analysiert.

Gegenstand der vorbereitenden Untersuchungen sind insbesondere Feststellungen über die Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets, eine Analyse der Ausgangslage etwa durch die Ermittlung der sozialen, strukturellen und städtebaulichen sowie der Eigentumsverhältnisse, die Erarbeitung der anzustrebenden allgemeinen Ziele der Entwicklung und eines groben Entwicklungskonzeptes, Feststellungen über die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, die Prüfung der Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen Instrumentariums sowie die Einschätzung der zügigen Durchführbarkeit der Maßnahme. 

Verordnung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts

Eine Verordnung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gibt der Stadt im Frühstadium der Vorbereitung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen die Möglichkeit, Grundstücke zu kaufen. Ziel dabei ist es, spätere städtebauliche Maßnahmen leichter durchführen zu können. Die Vorkaufsrechtsverordnung dient nicht der Erleichterung des allgemeinen Grunderwerbs Hamburgs, sondern muss dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Anders als ein Ankaufsrecht setzt die Ausübung eines Vorkaufsrechts voraus, dass ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und einem Dritten geschlossen worden ist, in den Hamburg anstelle des Dritten eintritt. 

Weitere Informationen zu den vorbereitenden Untersuchungen finden Sie auch online unter: www.hamburg.de/bodenordnung/13539130/vu-harburg.


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Telefon: 040 428 40-2051
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsw
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