Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Fünf Bebauungsplanverfahren Bürgerinnen und Bürger können Stellung nehmen

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Aufhebung der Festsetzung „Geschäftsgebiet“ im Bezirk Hamburg-Nord beabsichtigt

Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt mit den fünf Bebauungsplänen Barmbek-Nord 39, Barmbek-Süd 43, Barmbek-Süd 44, Uhlenhorst 16 und Langenhorn 2 (1. Änderung) die dortigen „Geschäftsgebiete“ aufzuheben. Die „Geschäftsgebiete“ waren auf Grundlage der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (BPVO) in dem bisher geltenden Planrecht aus den 1950er Jahren festgesetzt worden. Zulässig sind hier Geschäfts- und Gewerbebetriebe von denen keine erhebliche Belästigung ausgeht. Wohnungen sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Geschäftsgebiet Hamburg Nord

Bürgerinnen und Bürger können Stellung nehmen

Das „Geschäftsgebiet“ ist als Baugebietskategorie nach heutigen Maßstäben einer gemischt genutzten Stadt städtebaulich nicht mehr sinnvoll. Die Festsetzung steht der Genehmigung von dringend benötigtem Wohnungsbau in innerstädtischen Gebieten entgegen. Durch die Aufhebung wird in kleinräumlichen Bereichen eine Weiterentwicklung der Bebauung entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung zulässig. Dies ermöglicht in vielen Fällen Wohnungsbau. Vorhandene genehmigte Nutzungen haben weiterhin Bestandsschutz.

Das Informationsmaterial zu den Bebauungsplanentwürfen Barmbek-Nord 39, Barmbek-Süd 43, Barmbek-Süd 44, Uhlenhorst 16 und Langenhorn 2 (1. Änderung) wird im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 15. Mai bis einschließlich 12. Juni 2023

während der Dienstzeiten im Auslegungsraum, der über das Foyer erreichbar ist, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg sowie im Bezirksamt Hamburg-Nord, Kümmellstraße 6, VI. Obergeschoss, 20249 Hamburg öffentlich ausgelegt. Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und bis zum 12. Juni 2023 Stellungnahmen abzugeben, auch per E-Mail an Bauleitplanung-LP@bsw.hamburg.de.

Die Unterlagen zu den Bebauungsplanverfahren können zudem im oben genannten Zeitraum im Internet unter Verwendung des kostenlosen Onlinedienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de. Dort kann online eine Stellungnahme zur Aufhebung der „Geschäftsgebiete“ abgegeben werden. Dies kann zudem auch per Brief an die o. a. Anschrift erfolgen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Landesplanung und Stadtentwicklung stehen montags bis freitags während der Dienstzeiten telefonisch unter 040 42840 8216 für Auskünfte zur Verfügung.

Das Informationsmaterial ist außerdem im Internet unter folgender Adresse verfügbar: https://www.hamburg.de/bebauungsplaene.

Rückfragen der Medien
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Pressestelle
Telefon: 040 42840 2051
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsw
Twitter: @fhh_bsw

Themenübersicht auf hamburg.de

Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Adresse speichern
Telefon:
115
E-Mail:
info@bsw.hamburg.de

Diskutieren Sie mit!

Anzeige
Branchenbuch