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Hamburger Mietenspiegel 2023 Per Zufallsprinzip ausgewählte Mieter und Vermieter erhalten Fragebögen

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Die Stadt Hamburg erstellt einen neuen qualifizierten Mietenspiegel: Insgesamt werden rd. 12.000 Mieter und Vermieter zufällig ausgewählt und erhalten Fragebögen, um an der Erhebung für den neuen Mietenspiegel teilzunehmen. Anders als in den Vorjahren ist die Teilnahme an der pseudonymisierten Befragung erstmals verpflichtend.

Per Zufallsprinzip ausgewählte Mieter und Vermieter erhalten Fragebögen

Ab dem 30. Mai werden per Zufallsprinzip ausgewählte Hamburger Mieter und Vermieter zu insgesamt rd. 17.000 Wohnungen angeschrieben und aufgefordert, sich an der Mietpreiserhebung für die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2023 zu beteiligen. Anders als in den Vorjahren ist die Teilnahme an der Befragung erstmals verpflichtend. Grund dafür ist das Mietspiegelreformgesetz, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Gemäß dem Bundesgesetz besteht für Mieter und Vermieter seitdem eine Auskunftspflicht und Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
 
Die Angeschriebenen erhalten einen Link und ein Zugangspasswort, um online an der Befragung teilnehmen zu können. Alternativ können sie einen mitversandten Papierfragebogen nutzen. Die Erhebung bezieht sich auf den Stichtag 1. April 2023. Die Auswertung der Daten erfolgt pseudonymisiert, sämtliche Datensätze werden ohne Personenzuordnung ausgewertet.

Der Hamburger Mietenspiegel erscheint seit 1976 alle zwei Jahre. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten). Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gemäß § 558 Abs. 2 BGB gebildet aus Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden. Berücksichtigung finden damit ausschließlich Wohnungen, bei denen eine Veränderung stattgefunden hat, in der Regel durch einen neuen Mietvertrag oder eine angepasste Miete.

Die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels erfolgt nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH unter der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und wird von einem Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen sowie der Gerichte angehören. Die Veröffentlichung des Hamburger Mietenspiegels 2023 wird im vierten Quartal erfolgen.

Rückfragen der Medien

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Pressesprecher André Stark
Telefon: 040 42840-2051
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsw
Twitter: @fhh_bsw

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