Wie viele Wohnungen wurden seit 2011 in Hamburg pro Bezirk genehmigt?
Der Senat hat mit den Bezirken vereinbart, dass ab 2017 jährlich 10.000 Baugenehmigungen und Bewilligungen für 3.000 geförderte Neubauwohnungen erteilt werden.
Eines der wichtigsten Ziele des “Vertrags für Hamburg” ist es, den Bauherren ein schnelles und unbürokratisches Genehmigungsverfahren zu garantieren und damit die Rahmenbedingungen für Neubauten zu verbessern. Die Stadt selbst baut zwar keine Wohnungen, sie ist allerdings für die Genehmigung zuständig, muss also unter anderem prüfen, ob Projekte den geltenden Bauvorschriften entsprechen. Üblicherweise nehmen die Bauprüfabteilungen der Bezirksämter diese Aufgabe wahr. In der HafenCity und den Vorbehaltsgebieten (aktuell Mitte Altona) ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zuständig.
Gemeinsames Ziel von Senat und Bezirken: Zügige Genehmigungsverfahren
Die Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken sieht vor, dass die Bearbeitungszeit für Bauanträge wann immer möglich auf sechs Monate begrenzt wird. Trotz immer komplexer werdender Bauvorhaben gelingt es, die durchschnittliche Dauer von der Ersteinreichung eines Antrags auf Wohnungsneubau bis zur Erteilung der Genehmigung deutlich unter dieser Messlatte zu halten. Für diese Leistung ihrer Fachkräfte werden die Bezirke vom Senat unterstützt. So konnten durch eine Einstellungsoffensive viele neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die wichtigen Bereiche Bauprüfung und Stadtplanung gewonnen werden.
Nach dem Abschluss des neuen Bündnisses mit der Wohnungswirtschaft stimmt der Senat aktuell mit den sieben Hamburger Bezirksämtern eine Fortschreibung auch des „Vertrags für Hamburg - Wohnungsbau“ ab (Stand: Juni 2021).