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Bekanntmachung Inkrafttreten einer vorweggenommenen Entscheidung nach § 76 BauGB im Umlegungsverfahren U 335

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im Stadtteil Finkenwerder, Ortsteil 141

Inkrafttreten einer vorweggenommenen Entscheidung nach § 76 BauGB im Umlegungsverfahren U 335

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung - BSW/WSB 3 -, hat am 26. Oktober 2020 in dem Umlegungsverfahren U 335 durch Beschluss nach § 76 des Baugesetzbuches die Eigentums-, Besitz- und sonstigen Rechtsverhältnisse für die nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. Grundstücksteile - mit den dazugehörigen Grundbüchern - bereits vor Aufstellung des Umlegungsplanes geregelt: 

Gemarkung Finkenwerder Nord

Bisheriger Nachweis

Neuer Nachweis

Grundstück

Ordnungs-nummer

Flurstück Nummer

Lage

Grundstück

Ordnungs-nummer

Flurstück Nummer

Lage

 

 

 

 

 

 

30

3431

Finkenwerder

Landscheideweg 146

30

5691

Finkenwerder

Landscheideweg 146

 

 

 

 

 

 

*

*

*

1d

5692

Finkenwerder

Landscheideweg,

südlich Finkenwerder

Landscheideweg 146

 

 

 

 

 

 

Dieser Beschluss ist am 16. November 2020 unanfechtbar geworden. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger (Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes) wird der bisherige Rechtszustand durch den neuen Rechtszustand ersetzt; der Besitz geht auf die neuen Eigentümer über.

  

Hamburg, den 18. November 2020

  

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

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