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Städtebau Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Stellingen 64 mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans (F10/10) und Landschaftsprogramms (L10/10) (Neue Wohnbauflächen südlich Sportplatzring in Stellingen“

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Interessierte Bürgerinnen und Bürger können Planentwürfe einsehen.

Die Kleingartenfläche am Spannskamp wurde im Rahmen des Projekts Deckel A7 und des Ausbaus der A7 und der Überdeckelung von Teilbereichen der Autobahn als mögliche Wohnbaufläche benannt. Die vorhandenen Kleingärten werden ersetzt und auf den zukünftigen Autobahndeckeln der Bundesautobahn A7 im Bereich Stellingen und Schnelsen neu angelegt werden. Hierfür wurden gesonderte Bebauungspläne aufgestellt. Durch den Senatsbebauungsplan Stellingen 64 sollen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und für öffentliche Grünflächen am Spannskamp geschaffen werden. Im Plangebiet sollen insgesamt ca. 275 neue Wohnungen entstehen.



Gebiet des Bebauungsplans Stellingen 64 Gebiet des Bebauungsplans Stellingen 64

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Stellingen 64 mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans (F10/10) und Landschaftsprogramms (L10/10) (Neue Wohnbauflächen südlich Sportplatzring in Stellingen“

Die Plan-Entwürfe sowie die dazu vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden in der Zeit vom 15. Juli 2020 bis einschließlich 26. August 2020 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, im Foyer öffentlich ausgelegt. Auskünfte werden unter den Telefonnummern 040 42840 8244, 42840 2054 oder 42840 2648 erteilt.
Für den Auslegungsraum im Foyer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind die besonderen Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Insbesondere darf der Raum nur von einer Besuchspartei gleichzeitig betreten werden. Wartezeiten sind möglich. Während der Einsichtnahme können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf, nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache, bei dem genannten Fachamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Bebauungsplan-Entwurf sowie die weiteren ergänzenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen „online“ abzugeben. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de.
Der Bebauungsplan-Entwurf ist außerdem im Internet unter folgender Adresse verfügbar: https://www.hamburg.de/bebauungsplaene/.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der genannten Dienststelle oder bei dem genannten Online-Dienst abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


 

Rückfragen der Medien

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Pressestelle
Telefon: (040) 428 40 – 2051 
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsw
Twitter: @fhh_bsw
 


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