Schnellere Genehmigungsverfahren
Zentrales Ziel des Vertrages ist es, die Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauprojekte zu beschleunigen. So sollen alle Genehmigungen für Wohnungsbauanträge spätestens sechs Monate nach Eingang erteilt werden.
Außerdem haben alle Bezirke Wohnungsbauprogramme beschlossen und sich im aktuellen Vertrag für Hamburg mit dem Senat auf Zielzahlen für die Erteilung von Baugenehmigungen für 10.000 Wohnungen im Jahr verständigt.
Mehr Baugenehmigungen
Die Bezirke arbeiten mit Erfolg an der Umsetzung ihrer Wohnungsbauprogramme: Seit 2011 wurden rund 106.000 Wohneinheiten genehmigt, 2018 waren es 11.243, 2019 waren es 12.715 und 2020 waren es 10.007 Wohneinheiten.
Mehr öffentlich geförderter Neubau
30% der vereinbarten 10.000 Wohnungen im Jahr sollen öffentlich geförderte Mietwohnungen sein und damit Menschen mit geringen und mittleren Einkommen zur Verfügung stehen. Denn gerade sozial benachteiligte Menschen sind von den Mietensteigerungen der letzten Jahre negativ betroffen.
Auf städtischen Flächen wird der Anteil an geförderten Wohnungen bedarfsgerecht auch höher als 30% sein und kann bis zu 100 % betragen.