Zielzahlen für zu genehmigende Wohnungen
Alle Bezirke führen ihre Wohnungsbauprogramme fort und haben sich im aktuellen Vertrag für Hamburg mit dem Senat auf Zielzahlen für die Erteilung von Baugenehmigungen für 10.000 Wohnungen im Jahr verständigt.
Der „Vertrag für Hamburg“ hat in der Vergangenheit wesentlich zum Erfolg des „Bündnisses für das Wohnen“ beigetragen: Seit 2011 bis Oktober 2021 wurden rund 115.000 Wohneinheiten genehmigt, 2018 waren es 11.243, 2019 waren es 12.715 und 2020 waren es 10.007 Wohneinheiten.
Schnellere Genehmigungsverfahren
Ein zentrales Ziel des Vertrages ist es, die Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauprojekte zu beschleunigen. So sollen alle Genehmigungen für Wohnungsbauanträge spätestens sechs Monate nach Eingang erteilt werden.
Mehr öffentlich geförderter Neubau
Der Vertrag für Hamburg enthält auch eine Konkretisierung des bewährten „Drittelmixes“. So ist vorgegeben, dass bei Projekten auf privaten Flächen ein Anteil von 35 Prozent geförderten Wohnraums entsteht, sofern neues Planrecht geschaffen wird oder bei Vorhaben ab 30 Wohneinheiten Befreiungen in Vorbescheids- oder Baugenehmigungsverfahren erteilt werden.
Die öffentlich geförderten Mietwohnungen haben eine 30-jährige Mietpreisbindung, die im Neubau bei 6,90 Euro pro Quadratmeter netto kalt liegt. Sie sind für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen vorgesehen. Denn gerade sie sind von den Mietensteigerungen der letzten Jahre negativ betroffen.
Auf städtischen Flächen liegt der Anteil an geförderten Wohnungen zwischen 35 und 100 Prozent.