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Städtebauliche Leitlinien Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau

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Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau wurde mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode eingerichtet, damit Senat und Bezirke sich über den Stand beim Wohnungsbau austauschen und gegebenenfalls Entscheidungen herbeiführen.

Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Mitglieder

Die Kommission trifft sich in sechswöchigem Rhythmus. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister. Es nehmen teil die zuständigen Senatorinnen und Senatoren sowie Staatsrätinnen und Staatsräte der Behörden für Wirtschaft, Finanzen und Stadtentwicklung sowie der Chef der Senatskanzlei. Auch nehmen alle sieben Bezirksamtsleiter teil, die allerdings nicht stimmberechtigt sind.

Aufgaben der Kommission

Der Senat hat die Beschlussfassung in allen Angelegenheiten der Stadtentwicklung, einschließlich der integrierten Stadtteilentwicklung und des Wohnungsbaus auf die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau übertragen. Sie formuliert politische Vorgaben und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Fachbehörden und Bezirken.

Die Beschlussfassung der Kommission erstreckt sich dabei insbesondere auf die Beschlussfassung über allgemeine städtebauliche Leitlinien und Vorgaben, inhaltliche und verfahrensmäßige Vorgaben in Bebauungsplanverfahren, die Evokation von Bebauungsplanverfahren, Entscheidungen über Beanstandungen gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz sowie die Entscheidung von Konfliktfällen entsprechend Ziffer 7 des „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“.

Die Kommission hat somit beratende und beschließende Funktion.

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