Unser Schwerpunkt: Über 600 Millionen Euro pro Jahr Förderung für neue Mietwohnungen
Den Schwerpunkt seiner Förderung legt der Senat auf den Neubau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zur Verbesserung des Wohnungsangebots für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Dazu zählen auch Familien mit Kindern, Studierende oder Senioren, die auf dem Wohnungsmarkt nur schwer zum Zuge kommen.
Jährlich werden Fördermittel für mehr als 3.000 öffentlich geförderte Neubau-Mietwohnungen mit einer geringen Anfangsmiete mit städtischer Hilfe zur Verfügung gestellt.
Zwischen 2011 und 2022 wurde in Hamburg der Bau von insgesamt rund 126.000 neuen Wohnungen genehmigt. Rund 30.200 Wohnungen wurden gefördert und über 23.600 geförderte Wohnungen bereits fertiggestellt (Stand Ende 2021).
Was bedeutet Mietpreis- und Belegungsbindung?
Mit der aktuellen Förderung verpflichtet sich der Vermieter gegenüber der Stadt, die Mietwohnungen für mindestens 30 Jahre nur an Personen zu vermieten, die die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen. Es gibt auch Laufzeiten von 40 Jahren.
Außerdem ist die Miete begrenzt. Im Rahmen der Neubauförderung darf sie zum Beispiel nur alle zwei Jahre um 0,20 Euro pro Quadratmeter Wohnraum erhöht werden. Das bedeutet einen moderaten Anstieg, der i.d.R. unterhalb der allgemeinen Teuerungsrate ist. Auch nach dem Auslaufen der Bindung bleibt die Miete für die Bestandsmieter noch lange moderat, da mögliche Mieterhöhungen gesetzlich geregelt sind.
Was wird gefördert?
Neubau von Mietwohnungen
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet zurzeit in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zwei verschiedene Förderwege für den Neubau von Mietwohnungen an, den sogenannten 1. für niedrige und den 2. Förderweg für mittlere Haushaltseinkommen.
1. Förderweg für den Bau klassischer Sozialwohnungen
Der 1. Förderweg stellt den Bau klassischer Sozialwohnungen sicher.
Diese sind für Menschen gedacht, deren Einkommen maximal 45% über den im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Grenzen liegt. Rund 39% aller Hamburger Haushalte können diesen Förderweg in Anspruch nehmen. Die monatliche Anfangsmiete, die Vermieter maximal verlangen dürfen, liegt bei Wohnungen, die 2022 bewilligt wurden, bei 6,90 Euro pro Quadratmeter. Der Senat stellt jährlich Fördermittel für mindestens 2.200 Wohneinheiten dieses Typs zur Verfügung.
Fördermittel für 300 dieser Wohnungen sind für so genannte „WA-Wohnungen“ für vordringlich wohnungsuchende Haushalte mit bis zu 40-jähriger Bindungsdauer eingeplant.
2. Förderweg für mittlere Einkommensschichten
Der 2. Förderweg soll den Bau von Mietwohnungen für Menschen mit mittleren Einkommen stärken, die angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt insbesondere in innerstädtischen Stadtteilen ebenfalls an ihre Grenzen stoßen.
Bezugsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen maximal 65 % über dem liegt, was das Wohnraumförderungsgesetz als Grenze definiert. Damit können rund 49 % der Hamburger Haushalte diesen Förderweg in Anspruch nehmen. Die monatliche Anfangsmiete, die Besitzer in diesem Förderweg maximal verlangen dürfen, liegt bei Mietwohnungen, die 2022 bewilligt wurden, bei 9,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Der Senat stellt für diesen 2. Förderweg jährlich Fördermittel für 800 Wohneinheiten zur Verfügung.
Verlängerung von Sozialbindungen
Wenn Vermieter bestehende Wohnungen für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten, bereitstellen oder auslaufende Bindungen im geförderten Mietwohnungsbau verlängern möchten, können sie ebenfalls weitere Förderungen in Anspruch nehmen. Damit werden Mietpreis- und Belegungsbindungen auch im Bestand erhalten oder neue Mietpreis- und Belegungsbindungen gewonnen.
Förderung von Baugemeinschaften
Hamburg fördert Baugemeinschaften seit vielen Jahren auf besondere Weise und mit wachsendem Erfolg. Mit der „Agentur für Baugemeinschaften“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gibt es eine zentrale Anlaufstelle der Stadt Hamburg für alle, die sich für das Bauen in einer Baugemeinschaft interessieren. Im Rahmen der Hamburger Wohnraumförderung gibt es ein spezielles Förderprogramm für Baugemeinschaften. Außerdem werden bis zu 20 % der für den Geschosswohnungsbau geeigneten Grundstücke in großen Stadtentwicklungsgebieten, die von der Stadt verkauft werden, für Baugemeinschaften reserviert.
Die Kontaktbörse für Baugemeinschaften „Baut zusammen!“ ist ein Angebot der Agentur für Baugemeinschaften und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Analog und digital informiert die Kontaktbörse zum Thema Baugemeinschaften und bietet Interessierten die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen,, zu informieren und neue Gruppen zu gründen bzw. weitere Gruppenmitglieder zu suchen.
Eigentumsförderung
Auch der Erwerb von selbstgenutztem Eigentum wird durch den Senat gefördert. Wie bei der Förderung von Mietwohnungen gelten auch hier Einkommensgrenzen. Für Familien gibt es je nach Anzahl der Personen im jeweiligen Haushalt verbesserte Konditionen.
Modernisierungsförderung
Neben der Neubauförderung umfasst die Wohnraumförderung des Senats unter anderem Programme zur nachhaltigen und sozialverträglichen Modernisierung von bestehenden Wohnungen.
Gefördert werden barrierefreie Umbauten, energiesparende und umfassende Modernisierungen, um Mietwohnungen dem aktuellen technischen Stand oder veränderten Wohnbedürfnissen anzupassen.
Auch für diese Förderangebote werden teilweise Mietpreis- und Belegungsbindungen eingefordert, so dass die Mieten bezahlbar bleiben. Für den Mieter zahlt sich eine Modernisierung aus: Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die auf den Mieter umlegbaren Kosten um den Betrag der Förderung reduziert werden müssen, steigt die Kaltmiete im Anschluss an eine Modernisierung weniger. Hinzu kommen bei energetischen Modernisierungen die geringeren Energieverbräuche und somit geringere Betriebskosten.
Für die Modernisierung von Eigenheimen gibt es ebenfalls Förderangebote zum barrierefreien Umbau und zur energetischen Modernisierung.