Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ergeben sich ab dem 1. Januar 2020 Änderungen bei der Leistung in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Stationäre Einrichtungen: Änderungen bei der Leistung ab 1. Januar 2020
Unten auf dieser Seite finden Sie die Informationsschreiben der Hamburger Behörden zu diesem Thema.
Der Inhalt der Schreiben wurde auch in Leichte Sprache übersetzt :