§ 1 Vertragsparteien
Parteien dieser Vereinbarung sind IFI und die nachfolgend aufgeführten Bürgerinitiativen einer-seits und die FHH (Senat und Bezirke) anderseits:
- Bürgerinitiative "GiP - Gemeinsam in Poppenbüttel"
- Bürgerinitiative "Initiative Mitgestaltung Othmarschen (IMO)"
- Bürgerinitiative "Integration Ja! Getto Nein! - Hamburg Billwerder"
- Bürgerinitiative "Lebenswertes Klein-Borstel"
- Bürgerinitiative "Lebenswertes Lemsahl-Mellingstedt"
- Bürgerinitiative "LOB - Lurup-Osdorf-Bahrenfeld"
- Bürgerinitiative "VIN Rissen – Vorrang für Integration und Nachhaltigkeit"
- Bürgerinitiative "Neue Nachbarn Langenhorn e.V."
- Bürgerinitiative "Neugraben-Fischbek"
- Bürgerinitiative "Siedlung Wetternstraße"
- Bürgerinitiative „Flüchtlinge nach Eppendorf“
- Bürgerinitiative Marmstorf-Sinstorf
- Hummelsbüttel für gute Integration
- Initiative Gemeinsam leben auf der Uhlenhorst (IGLU)
- Sozial gerechtes Eidelstedt
§ 2 Anpassung der Belegungskapazitäten für Geflüchtete aus der Ukraine
2.1 Die FHH wird auch außerhalb der bisherigen Standorte Maßnahmen ergreifen, um zusätzliche Belegungskapazitäten für aus der Ukraine geflüchteten Menschen zu schaffen. Dies sind u.a. die folgenden Maßnahmen:
a) Entwicklung weiterer Standorte aus der Reserveplanung;
b) Anmietung von Hotels;
c) Einrichtung von zunächst 2 Notstandorten (diese sind unter Berücksichtigung der sich bereits im näheren Umfeld befindlichen Standorte und deren Belegung schonend auszuwählen, solange nicht Maßnahmen nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz seitens der Stadt ergriffen werden müssen);
d) Förderung der Unterbringung von Geflüchteten in privatem Wohnraum.
2.2 Eine Anpassung der Belegungskapazitäten für Geflüchtete aus der Ukraine in Standorten/Stadtteilen, in denen sich die in § 1 genannten Bürgerinitiativen engagieren, erfolgt durch Aussetzung des vertraglich vereinbarten Abbaus der Belegungsplätze gemäß § 3 dieser Vereinbarung.
2.3 Zusätzliche Unterbringungsplätze sollen durch ÖRU-regelhafte (nicht lockere) Belegung an den Standorten geschaffen werden.
§ 3 Aussetzung des Abbaus von Belegungskapazitäten
3.1 Die Parteien sind sich einig, dass die in den jeweiligen Bürgerverträgen oder auf andere Weise festgelegten Fristen für den Abbau von Belegungskapazitäten für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung, gehemmt sind (soweit dies möglich ist ). Nach Ablauf von einem Jahr läuft die jeweils begonnene Frist zum Abbau weiter.
3.2 Die Parteien werden spätestens 6 Monate vor Ablauf des Hemmungszeitraums in Gespräche darüber eintreten, darüber
a) ob die Voraussetzungen für die Aussetzung des Abbaus von Belegungskapazitäten noch gegebenen sind;
b) ob und in welchem Umfang die Hemmung der jeweiligen Frist für den Abbau von Belegungskapazitäten einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden soll; und
c) ob und in welchem Umfang der Prozess des Abbaus von Belegungskapazitäten gemäß den individuellen Bürgerverträgen mit den dort geregelten Abbauzeiträumen bzw. Belegungszahlen fortgesetzt werden kann.
§ 4 Belegungspraxis
Die FHH wird bei der Unterbringung auf die Bedürfnisse von geflüchteten Frauen mit Kindern in besonderer Weise Rücksicht nehmen. Geflüchtete Frauen mit Kindern sollten an Standorten mit überwiegender Belegung mit Familien untergebracht werden.
§ 5 Kooperation der Parteien
5.1 Die FHH wird entsprechend der bisherigen Praxis auch in Zukunft monatlich ein „Lagebild Flüchtlinge“ veröffentlichen, das im besonderen Maße auch die Situation geflüchteter Menschen aus der Ukraine und deren Unterbringungssituation beinhaltet; gleiches gilt für die afghanischen Ortskräfte.
5.2 Die Parteien werden sich über Angelegenheiten, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, fortlaufend unterrichten. Im Rahmen der Unterrichtung sind auf Seiten von IFI und den Bürgerinitiativen IFI und die jeweilige Bürgerinitiative einzubinden.
5.3 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass auf bezirklicher Ebene die Bezirke und die jeweiligen Bürgerinitiativen eng zusammenarbeiten sollen. Sofern es bei der Umsetzung dieser Vereinbarung zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien und insbesondere zwischen den Bezirken und den lokalen Bürgerinitiativen kommen sollte und dieses von IfI angezeigt wird, werden sich IfI und die Unterzeichnenden gemeinsam um eine Beilegung der Meinungsverschiedenheiten bemühen. Als erste Ansprechpartner zur Klärung ggf. auftretender Konflikte stehen die Staatsrätin der Sozialbehörde und der Staatsrat der Behörde für Inneres zur Verfügung.
§ 6 Maßnahmen zur Integration
6.1 Leitlinie für die Unterbringung der Geflüchteten ist die „3 x 300er Regel“ gemäß Drucksache 21/5231.
6.2 Für die Entwicklung neuer ÖRU/UPW-Standorte gilt der nach Maßgabe der Drucksache 21/5231 erarbeitete kriteriengerechte Hamburger Verteilungsschlüssel.
6.3 Die FHH wird an den Standorten der Unterbringung die notwendige Integrationsinfrastruktur, sofern nicht bereits in entsprechenden Umfang vorhanden, schaffen bzw. anpassen und vorhalten. Dies beinhaltet im Besonderen die folgenden Aspekte:
a) Verteilung der Kinder auf die Schulen:
- Einrichtung von IVK Klassen zur Vorbereitung der Kinder (mit Ausnahme der 1. und 2. Grundschulklasse);
- regelhaft bis zu 4 Plätze für Geflüchtete je Klasse;
b) möglichst gleichmäßige Verteilung von geflüchteten Kinder auf die Kitas im Stadt-teil;
c) Verbesserung der Ärzteversorgung (ggfs. durch mobile Ärzteteams);
d) Sprachkurse für Geflüchtete;
e) Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt.
§ 7 Allgemeines
Die übrigen Vorgaben gemäß Drucksache 21/5231 und der Bürgerverträge bleiben unberührt.