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Unsere Ämter Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten

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Das Amt Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten umfasst die Abteilung Agrarwirtschaft sowie die Abteilung Bodenschutz und Altlasten.

Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten

Agrarwirtschaft

Die Abteilung Agrarwirtschaft ist oberste Landwirtschafts-, Forst-, Jagd-, Fischerei- und Ökokontrollbehörde. Sie erarbeitet regionale und nachhaltige Konzepte zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau. Eine wichtige Rolle spielt die Förderung der Hamburger Agrarwirtschaft und die Vermarktung qualitativ hochwertiger Agrarprodukte. Die Abteilung setzt das Agrarpolitische Konzept 2025 als politische Leitlinie des Senats (APK 2025) um.

Zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau werden Investitionsvorhaben in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Dabei werden derzeit bundesdeutsche und hamburgische Mittel eingesetzt.

Des Weiteren werden Agrarumwelt- und klimaschutzmaßnahmen gefördert und damit ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Dazu gehört der ökologische Landbau - ein agrarpolitischer Schwerpunkt Hamburgs - aber auch u.a. die Förderung von extensiver Grünlandwirtschaft und die Anlage von Blühstreifen.

Hamburger Agrarpolitik ist ausgerichtet auf die Entwicklung und Sicherung der Agrarwirtschaft, die Unterstützung der Agrarproduktion, insbesondere im Gartenbau (Nachhaltigkeitsstrategie im Produktionsgartenbau), die Förderung des Absatzes qualitativ hochwertiger Agrarprodukte (Konzept Absatzförderung), aber darüber hinaus auch auf die Förderung der Gentechnikfreiheit (Charta von Florenz), den Öko-Schwerpunkt (Hamburger Öko-Aktionsplan 2020) und die Förderung des Imkereiwesens.

Das Hamburgische Fischereigesetz regelt, wer, wann und wo welche Fische in hamburgischen Binnen- und Küstengewässern fischen und angeln darf.

Die BUKEA ist als oberste Forstbehörde für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken.

Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe. 

Bodenschutz und Altlasten

Die Abteilung Bodenschutz und Altlasten ist zuständig für übergeordnete und ministerielle Angelegenheiten im Bereich des Bodenschutzes. Dazu gehören die Mitwirkung an der Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene und die Vertretung Hamburgs in den Gremien der Bund / Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO).

Die Abteilung ist als oberste Landesbehörde zuständig für den nachhaltigen Schutz der Böden sowie die Verbesserung der Qualität und Vielfalt der Bodenfunktionen.

Es werden Arbeits- und Entscheidungsgrundlagen in Form von Fachinformationssystemen geschaffen mit dem Ziel der Steigerung der ökologischen Qualität und der Lebensqualität, u.a. durch den sorgsamen Umgang mit unbelasteten und belasteten Böden.

Die Abteilung erbringt Beratungsleistungen für Behörden und Dritte zu Flächen sowie Boden- und Grundwasserbelastungen. Hierzu gehört auch die Unterstützung bei der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Durchführung von Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen Dritter.

Es werden Gefährdungsbeurteilungen und Sanierungen für Flächen mit Boden- und Grundwasserbelastungen durchgeführt und festgestellte Gefahren für Menschen und Umwelt durch Verunreinigungen in Böden und im Grundwasser beseitigt. Untersuchungen können im Einzelfall auch angeordnet werden.

Durch die Förderung der Flächenbereitstellung für Wohnungsbau und Gewerbe durch Sanierung und Flächenrecycling  sowie im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, Planungsverfahren, Grundstücksverkehr und Nutzungsänderungen wird ein Beitrag zur nachhaltigen Flächenentwicklung erbracht.

Im Rahmen von Bau- und Planungsvorhaben werden sichere Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet.


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