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Historisch Hamburg stellt zum sechsten Mal den Vorsitzenden

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Das Amt des Bundesratspräsidenten zählt zu den höchsten Staatsämtern der Bundesrepublik Deutschland.

Hamburg stellt zum sechsten Mal den Vorsitzenden

Die konstituierende Sitzung des Bundesrates fand am 7. September 1949 in Bonn statt. Eröffnet wurde sie vom Hamburger Senator Johannes Büll, dem damaligen Alterspräsidenten des Bundesrates. Jedes Jahr übernimmt ein Bundesland den Vorsitz im Bundesrat. Seit dem 1. November 2022 ist Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher Präsident des Bundesrates.

Seit der ersten Sitzung 1949 hat Hamburg insgesamt fünf Mal in Person des Ersten Bürgermeisters den Vorsitz des Bundesrates geführt:

  • Dr. Kurt Sieveking von 1956 bis 1957
  • Prof. Dr. Herbert Weichmann von 1968 bis 1969
  • Hans-Ulrich Klose von 1979 bis 1980
  • Dr. Henning Voscherau von 1990 bis 1991
  • Ole von Beust von 2007 bis 2008

Das Amt des Bundesratspräsidenten zählt zu den höchsten Staatsämtern der Bundesrepublik Deutschland und ist mit einer Reihe von politischen, repräsentativen und protokollarischen Aufgaben verbunden.

Der Präsident des Bundesrates leitet die Plenarsitzungen des Bundesrates und notifiziert dessen Beschlüsse. Er vertritt den Bundesrat gegenüber anderen Verfassungsorganen sowie bei protokollarischen Terminen im In- und Ausland, nimmt in dieser Funktion an internationalen Konferenzen teil und empfängt Delegationen aus anderen Ländern, insbesondere die Präsidentinnen und Präsidenten zweiter Parlamentskammern. 

Der Präsident des Bundesrates nimmt nach Artikel 57 GG außerdem die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr, wenn dieser verhindert ist oder sein Amt vorzeitig beendet hat. Vertretungen werden insbesondere bei Urlaub und (längeren) Reisen des Bundespräsidenten in das außereuropäische Ausland erforderlich.

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