Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
§ 11 Abs. 1 Nr. | Bezug | Inhalt des Gebots oder Verbots | Adressat | Regelsatz in Euro |
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1 |
§ 4 Absatz 1 | Soweit in dieser Verordnung das Tragen einer Maske nach § 3 vorgeschrieben ist, ist dieser Verpflichtung nachzukommen. | Fahrgäste bzw. Fahrpersonal | 150
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2
| § 6 Absatz 1 Satz 1 | Pflicht, sich nach dem Vorliegen eines positiven Ergebnisses eines PCR-Testes oder eines Schelltestes unverzüglich in der Haupt- oder Nebenwohnung oder in einer anderen, eine Absonderung ermöglichenden Unterkunft abzusondern. | Jede oder Jeder | 150 bis 2000 |
3 | § 6 Absatz 1 Satz 2 | Einer infizierten Person im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 ist während der Absonderungspflicht der Empfang von Besuch von Personen, die nicht ihrem Haushalt angehören, untersagt. | Jede oder Jeder
| 500 bis 2000 |
4
| aufgehoben |
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