Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
§ 25 Abs. 1 Nr. | Bezug | Inhalt des Gebots oder Verbots | Adressat | Regelsatz in Euro |
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§ 5 Absatz 1, § 12 Absatz 1 Nummer 1, § 13, § 14 Absatz 1 Nummer 2, § 16 Absatz 1 Nummer 2, § 17 Absatz 1 Nummer 2, § 18 Absatz 1 Nummer 2, | Soweit in dieser Verordnung das Tragen einer Maske nach § 3 vorgeschrieben ist, ist dieser Verpflichtung nachzukommen. | Jeder oder Jede | 150
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2
| § 21 Absatz 1 Satz 1 | Pflicht, sich nach einem positiven Schnelltest in Selbstvornahme unverzüglich einem PCR-Test oder einem Schnelltest durch einen Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung zu unterziehen. | Jede oder jeder Beteiligte
| 150 bis 2000 |
3 | § 21 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz | Pflicht, sich nach dem Vorliegen eines positiven PCR-Tests oder eines Schnelltests von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus Testverordnung unverzüglich in einer Haupt- oder Nebenwohnung oder in einer anderen, eine Absonderung ermöglichenden Unterkunft abzusondern. | Jede oder jeder Beteiligte
| 500 bis 2000 |
4 | § 21 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz | Einer infizierten Person ist während der Absonderungspflicht der Empfang von Besuch von Personen, die nicht ihrem Haushalt angehören, untersagt. | Jede oder jeder Beteiligte | 500 bis 2000
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