Bereits 1983 wurde in Hamburg das Tempo-30-Konzept zur Verlangsamung des Verkehrs in Wohngebieten eingeführt. Das Konzept soll Kraftfahrer zu einer rücksichtsvolleren Fahrweise veranlassen und damit die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer mindern, ohne dabei die Abwicklung des Gesamtverkehres zu behindern. Seitdem ist das Konzept, welches sich auf Wohngebiete konzentriert, kontinuierlich ausgebaut worden und hat sich umfassend bewährt.
In der letzten Legislaturperiode ist untersucht worden, an geeigneter Stelle weitere Tempo-30-Zonen zuzulassen. Hierzu hatte das Amt für Verkehr und Straßenwesen die Bezirke gebeten, Vorschläge zur Ergänzung bzw. Veränderung der Tempo-30-Zonen zu nennen. Nach einer Prüfung der vorgeschlagenen Straßen konnten in einer ersten Tranche bereits 41 Straßen für Tempo-30-Zonen empfohlen werden.
Wichtige Strecken des Öffentlichen Personennahverkehrs, Einsatzwege für Rettungsfahrzeuge und wichtige Verbindungen des Wirtschaftsverkehres müssen bei einer Erweiterung der verkehrsberuhigten Bereiche allerdings ausgenommen bleiben. Teilweise ist die Einrichtung auch mit Auflagen verbunden, wie beispielsweise dem Anschluss der untergeordneten Straßen mit Gehwegüberfahrten. Dies ist notwendig um einen sicheren Fahrgastbetrieb im ÖPNV zu ermöglichen, ohne vor jeder rechtsseitigen Einmündung abbremsen zu müssen.
Die Umsetzung der hier genannten möglichen Tempo-30-Zonen liegt nun sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht in der Verantwortung der Bezirke.