Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Online-Service Fahrzeug-Zulassung ist umfassend einsatzbereit

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Internetbasierte Kfz-Zulassung (i-kfz) jetzt bequem online nutzen; Bürgerinnen und Bürger erhalten einen umfassenden Online-Service – anwendbar 24 Stunden am Tag und an 7 Tagen die Woche.

Fahrzeug-Zulassung ist umfassend einsatzbereit

Hamburg hat mit den erfahrenen Digitalisierungs-Experten des Amtes für IT und Digitalisierung in der Senatskanzlei, von Dataport und des Landesbetriebs Verkehr (LBV) gemeinsam den abschließenden „Durchstoß“ bei der Digitalisierung der Kfz-Zulassung geschafft. Es können seit dem Jahresende 2020 die Hamburger Fahrzeug-Halter und -Besitzer die internetbasierte Abwicklung von Zulassungsvorgängen für alle Geschäftsvorgänge (Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung auf denselben Halter bzw. dieselbe Halterin sowie Außerbetriebsetzung) elektronisch durchführen und sich damit den Weg zur Zulassungsbehörde oder dem Zulassungs-Dienstleister ersparen.

Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist neben der Außerbetriebsetzung, Adressänderung, Umschreibung angemeldeter Fahrzeuge mit und ohne Halterwechsel und auch bei der sog. „Kennzeichenmitnahme“ möglich. Bei dieser Umschreibungsvariante besteht für die neue Halterin bzw. den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens der Umschreibung auf den eigenen Namen zu nutzen. So hat es der Bundesgesetzgeber ermöglicht.

Bürgerinnen und Bürger können selbstverständlich auch weiterhin alle Dienstleistungen der Fahrzeug-Zulassung beim LBV vor Ort erledigen, wenn Sie sich besonders beraten lassen wollen, oder es sich um sehr spezielle Zulassungsarten und ältere Fahrzeuge (vor 2015 erstmalig zugelassen) handelt. Der Online-Service i-kfz ist rund um die Uhr nutzbar, und kann bequem und einfach von zu Hause oder unterwegs durchgeführt werden.

Das Online-Angebot i-Kfz steht allen zur Verfügung, die eine elektronische Identifizierungsfunktion in ihrem Personalausweis aktiviert haben. Zur elektronischen Identifizierung benötigt man nicht mehr ein extra Lesegerät; es funktioniert auch mit der Smartphone-App (AusweisApp2), für Android- und iOS- Smart-Phones mit `NFC-Chip´ (Modelle ab ca. 2017).

Diese Online-Leistung ist im Serviceportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/IKFZ erreichbar.

Dr. Jörg Oltrogge als Geschäftsführer des LBV: „Wir haben gemeinsam mit unseren IT- und Digitalisierungsexperten viel für die Bürgerinnen und Bürger erreicht. Nun realisieren wir gemeinsam den nächsten Schritt und digitalisieren die Fahrzeugzulassung für die Gewerbetreibenden und die Wirtschaft in Hamburg; dieses Ergebnis wollen wir zum Frühjahr 2021 realisiert haben.“

Unterstützt wird der LBV dabei von Christian Pfromm als Chief Digital Officer (CDO) der Stadt Hamburg sowie Torsten Koß als zuständigem Dataport-Vorstand.

Martin Bill, Staatsrat der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, ergänzt: „Die Digitalisierung in allen Lebensbereichen ist nicht nur in Corona-Zeiten ein absolut elementares Zukunftsthema. Deshalb ist es gut, dass wir mit dem i-kfz nun einen großen Schritt weitergekommen sind. Aktuell bedeutet dies die Möglichkeit zu einer weiteren Kontaktreduzierung; Aber auch nach Corona erwarten die Hamburgerinnen und Hamburger von uns unkomplizierte digitale Lösungen.“

 

Rückfragen der Medien

Landesbetrieb Verkehr (LBV)
Kunden-Kommunikation
Telefon: 040 42858 4005
E-Mail: medienarbeit@lbv.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/lbv

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)
Pressestelle
E-Mail: pressestelle@bvm.hamburg.de

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch