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Neues Bewohnerparkgebiet in Eppendorf/Hoheluft-Ost Der Landesbetrieb Verkehr startet Online-Befragung der Bewohner:innen vor Ort

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Der LBV hat ein Konzept für ein neues Bewohnerparkgebiet in Eppendorf und Hoheluft-Ost entworfen. Das Konzept sieht sieben neue Bewohnerparkzonen vor (siehe Grafik anbei). Die Einführung des Bewohnerparkgebietes ist für das 4. Quartal 2022 geplant.

Neues Bewohnerparkgebiet in Eppendorf/Hoheluft-Ost

Der Landesbetrieb Verkehr startet Online-Befragung der Bewohner:innen vor Ort

Alle volljährigen Bewohner:innen aus dem geplanten Bewohnerparkgebiet werden derzeit vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) persönlich angeschrieben, ab sofort bis zum 22.04.2022 an der Online-Beteiligung teilzunehmen.

Über diesen Link können sich die Bewohner:innen anmelden und an der Umfrage teilnehmen: https://t1p.de/nzLs.

Die Rückmeldungen der Umfrageteilnehmenden fließen in den Bewertungs- und Realisierungsabwägungsprozess ein und wirken sich auf die weitere Feinplanung des LBV mit den beteiligten Behörden, sowie dem örtlichen Polizeikommissariat aus.

Ziel der Einführung des Bewohnerparkgebietes Eppendorf/Hoheluft-Ost ist eine faire Aufteilung des öffentlichen Raumes zwischen allen Nutzergruppen. Es soll der vorhandene Parkdruck und Parksuchverkehr verringert, die Parkplatzsuche für Bewohner:innen und allen anderen Nutzenden erleichtert und die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Die heutige Parksituation im geplanten Bewohnerparkgebiet wurde im Auftrag des LBV systematisch erfasst. Das Ergebnis der Erhebung zeigt, dass eine 100-prozentige Parkraumauslastung zu verschiedenen Uhrzeiten vorhanden war. Gerade unter der Woche sind bis zu 40 Prozent (Vormittag und Nachmittag) der Parkstände durch ortsfremde Nutzergruppen (Fremdparker) belegt. Das Bewohnerparken soll den Parkdruck mindern und zu einer Ordnung des ruhenden Verkehrs beitragen.

Bewohner:innen haben die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis online (65 Euro) oder vor Ort beim LBV (70 Euro) zu beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie berechtigt, uneingeschränkt zu parken und sind damit von der Parkscheinpflicht und der Höchstparkdauer befreit. Für den Besuch können Bewohner:innen einen Besucherparkausweise (3 Euro täglich) erwerben. Alle anderen Parkenden können mit einem Parkschein in den jeweiligen Zonen für maximal drei Stunden Parken (3 Euro je Stunde).

Die erste Konzeption des LBV sieht sieben Bewohnerparkzonen mit einer Parkscheinpflicht täglich von 09:00 – 20:00 Uhr vor. Außerhalb dieser Zeiten stehen allen Nutzer:innen die öffentlichen Parkmöglichkeiten frei zur Verfügung. Die zulässigen Dimensionen solcher Zonen (max. 1000 Meter in der jeweiligen Ausdehnung) sind rechtlich festgelegt. Somit müssen mehrere Bewohnerparkzonen eingeführt werden, um das gesamte Gebiet abzudecken.

Weitere Informationen zum Bewohnerparken, der Beantragung und vieles mehr finden Sie auf der Homepage des LBV unter www.hamburg.de/lbv oder direkt unter https://www.hamburg.de/lbv-parken/.

Rückfragen der Medien

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
E-Mail: pressestelle@bvm.hamburg.de

Landesbetrieb Verkehr (LBV)
Kunden-Kommunikation
E-Mail: medienarbeit@lbv.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/lbv

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