In Abgrenzung dazu verbleiben Bezirksstraßen, die neben kleinteiligen Erschließungsaufgaben teilweise auch großräumige Verbindungsfunktionen in Ergänzung zum HVS-Netz übernehmen werden.
Die Karten- und Listendarstellungen (Download s.u.) enthalten den aktuellen Stand über die getroffenen Zuordnungen als HVS*.
AUCH INTERESSANT
Mit Drs. 18/2498 vom 28.06.2006 wurde festgelegt, dass
- die Einteilung des Straßennetzes (ohne Bundesfernstraßen) auf 2 Kategorien (Hauptverkehrs- und Bezirksstraßen) beschränkt wird und
- die jeweils für die Kategorie zuständige Behörde/Bezirk übernimmt die durchgängige Gesamtverantwortung für Planung, Bau und Unterhaltung der Straßen.
Der Senat hat beschlossen, dass
- für Bundesautobahnen, Bundesfernstraßen sowie Hauptverkehrsstraßen die BVM verantwortlich ist und
- für die Bezirksstraßen die Bezirksämter verantwortlich sind, dabei aber generelle (i.d.R. technisch-planerische) Vorgaben der BVM zu beachten haben.
- Bei der BVM liegt die Zuständigkeit für Ingenieurbauwerke, die gemäß DIN 1076 regelmäßig zu überprüfen sind.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2021 ist die FHH nicht mehr für die Bundesautobahnen sowie die Bundesfernstraßen „Freie Strecke“ zuständig, dies gilt auch für die zugehörigen Bauwerke. Die Zuständigkeit liegt nun bei der Autobahn GmbH.
Ergänzend wurde vereinbart, dass
- einvernehmliche Änderungen am Netz der Hauptverkehrsstraßen durch die BVM ohne Änderung der o.g. Anordnung vorgenommen werden können,
- eine vollständige digitale Erfassung des Straßennetzes erfolgt,
- die BVM im Netz der Hauptverkehrsstraßen den Bezirksämtern anbieten wird, als Auftragnehmer Aufgaben der Wegeaufsicht sowie kleinere Reparaturen zu übernehmen,
- die BVM jährlich ein Unterhaltungsprogramm für die Hauptverkehrsstraßen aufstellt.
* Die Listen der Straßen mit den angegebenen Abschnittslängen werden aus Daten der Hamburger Straßeninformationsbank generiert. Aufgrund fortlaufender Netzbearbeitungen kann es bei Aktualisierung der Listen zu geringfügigen Änderungen der angegebenen Längen kommen, auch wenn es im physischen Straßennetz keine Änderungen gab.