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Gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung Verkehrsrecht und Verkehrsgewerbeaufsicht

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Ansprechpartner bei der Nutzung öffentlicher Wege und für Verkehrsunternehmen

Verkehrsrecht und Verkehrsgewerbeaufsicht

Das Hamburgische Wegegesetz regelt alle Grundsatzfragen zum Bau und zur Nutzung der Straßen und Plätze (öffentliche Wege) in Hamburg. Zuständige Fachbehörde ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Fragen zur Anwendung des Gesetzes insbesondere bei den vielfältigen Formen der Nutzung öffentlicher Wege zu anderen Zwecken als der Teilnahme am Straßenverkehr werden im Rechtsamt bearbeitet. 

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist hingegen im Straßenverkehrsrecht des Bundes geregelt, für das die Behörde für Inneres und Sport zuständig ist.

Die Verkehrsgewerbeaufsicht ist Ansprechpartner für alle Unternehmen in Hamburg, die gewerblich Personen oder Güter befördern. Genehmigungen zum Verkehr mit Bussen, der U-Bahn, Taxen, Mietwagen und für den Güterkraftverkehr werden hier erteilt. Die Verkehrsgewerbeaufsicht achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Spielregeln durch die Betriebe und ahndet Verstöße.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten der Verkehrsgewerbeaufsicht zu den folgenden Themen:

Themenübersicht auf hamburg.de

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