Boie hielt einen Vortrag über ihre schriftstellerische Arbeit bzw. Auseinandersetzung mit geschlechtlichen Rollenbildern und Stereotypen. Verbunden hiermit war eine Lesung aus ihrem Buch „Seeräubermoses“, in dem das Mädchen Moses auf einem Piratenschiff zahlreiche Abenteuer besteht. Anschließend folgte ein Gespräch mit Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank zur Frage, wie Kinder- und Jugendliteratur geschlechterspezifischer Stereotype und Rollenbilder aufbrechen kann.
Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank: „Wir sind noch immer weit entfernt von einer echten gesellschaftlichen Gleichberechtigung von Frauen. Darum dürfen wir nicht auf halbem Weg stehenbleiben, sondern müssen uns auf allen Ebenen stark machen: für eine gerechte Bezahlung und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, für mehr Frauen in Führungspositionen und paritätisch besetzte Parlamente. Denn: Die Hälfte der Macht gehört den Frauen. Gleichzeitig müssen wir Frauen konsequent vor Gewalt und Hate Speech schützen – insbesondere mit Blick auf die reaktionären, frauenfeindlichen Stimmen in Politik und Gesellschaft. Das Aufbrechen gängiger Geschlechterstereotype und traditioneller Rollenbilder spielt hierbei eine zentrale Rolle, auch und gerade in der Kinder- und Jugendliteratur. Hamburgs Ehrenbürgerin Dr. Kirsten Boie ermutigt mit Romanen wie der ,Seeräubermoses‘ junge Leserinnen, ihre Ziele und Wünsche unabhängig von geschlechtlichen Rollenerwartungen zu verfolgen – und trägt somit zu einem offenen und wertschätzenden Umgang mit sich selbst und anderen bei.“
Im Fokus des internationalen Frauentages steht die Forderung nach Gleichberechtigung und sexueller Selbstbestimmung von Frauen. Der Internationale Frauentag fand in Deutschland, Dänemark, Österreich und der Schweiz zum ersten Mal 1911 statt. Initiiert wurde er von der sozialistischen Arbeiterinnenbewegung unter Clara Zetkin. Eine der zentralen Forderungen damals war das aktive und passive Wahlrecht für Frauen. In Deutschland trat das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen am 30. November 1918 in Kraft.