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#CoronaHH Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke verlängert

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Maßnahme gilt auch für das kommende Wochenende

Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben in Abstimmung mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) die in der vergangenen Woche ausgesprochene Allgemeinverfügungen zum Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten verlängert. Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Geltungsbereichs ist am Freitag, den 7. und Sonnabend, den 8. August 2020 jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Ausschank alkoholischer Getränken im konzessionierten Bereich, einschließlich der genehmigten Außengastronomie von Gaststätten, für den Verzehr an Ort und Stelle.

Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in Hamburg verlängert

Alleine auf dem Kiez auf St. Pauli waren am vergangenen Sonnabend laut Polizei Hamburg rund 20.000 Besucher unterwegs. Die Behörden, Polizei und Bezirke bewerten die Maßnahmen insgesamt als positiv und wirkungsvoll. Auch die Passanten und Betriebe zeigten sich überwiegend kooperativ. Es gab nur einen Einzelfall mit anschließender Betriebsschließung. Insgesamt haben die Behörden in den betroffenen Hamburger Bezirken am vergangenen Wochenende mehrere Verstöße gezählt. Unter anderem wurde gegen die unerlaubte erweiterte Sondernutzung öffentlicher Wege (Außengastronomie) verstoßen sowie Beanstandungen (Mund-Nasen-Schutz, fehlende Piktogramme, Kontaktdatenlisten) festgestellt. Die beschlossenen Maßnahmen sind zeitlich befristet und werden laufend auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin überprüft.

Ziel der Allgemeinverfügung ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass sie die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachten.

Die Allgemeinverfügungen sowie Karten der betroffenen Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel können unter https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen abgerufen werden.

Rückfragen der Medien 

Pressestelle I Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Telefon: 040/42863 2322 
E-Mail: pressestelle@bwfgb.hamburg.de I Internet: www.hamburg.de/bwfgb
Twitter: hh_bwfgb I Instagram: hh_bwfgb

Pressestelle Bezirksamt Altona
Telefon: 040/42811-1512 I E-Mail: pressestelle@altona.hamburg.de

Pressestelle Bezirksamt Hamburg-Mitte
Telefon: 040/42854-2877 I E-Mail: pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de

Pressestelle Bezirksamt Eimsbüttel
Telefon: 040/42801-2053 I E-Mail: pressestelle@eimsbuettel.hamburg.de

Redaktioneller Hinweis: Der dritte Absatz dieser Pressemitteilung lautete in seiner ursprünglichen Fassung: „Ziel der Allgemeinverfügung ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Hemmschelle sinkt, die nach HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO weiterhin die zu befolgenden Vorgaben zu beachten.“ Dies ist missverständlich und wurde ersetzt durch die Formulierung: „Ziel der Allgemeinverfügung ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass sie die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachten.“

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