Alleine auf dem Kiez auf St. Pauli waren am vergangenen Sonnabend laut Polizei Hamburg rund 20.000 Besucher unterwegs. Die Behörden, Polizei und Bezirke bewerten die Maßnahmen insgesamt als positiv und wirkungsvoll. Auch die Passanten und Betriebe zeigten sich überwiegend kooperativ. Es gab nur einen Einzelfall mit anschließender Betriebsschließung. Insgesamt haben die Behörden in den betroffenen Hamburger Bezirken am vergangenen Wochenende mehrere Verstöße gezählt. Unter anderem wurde gegen die unerlaubte erweiterte Sondernutzung öffentlicher Wege (Außengastronomie) verstoßen sowie Beanstandungen (Mund-Nasen-Schutz, fehlende Piktogramme, Kontaktdatenlisten) festgestellt. Die beschlossenen Maßnahmen sind zeitlich befristet und werden laufend auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin überprüft.
Ziel der Allgemeinverfügung ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass sie die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachten.
Die Allgemeinverfügungen sowie Karten der betroffenen Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel können unter https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen abgerufen werden.
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Redaktioneller Hinweis: Der dritte Absatz dieser Pressemitteilung lautete in seiner ursprünglichen Fassung: „Ziel der Allgemeinverfügung ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Hemmschelle sinkt, die nach HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO weiterhin die zu befolgenden Vorgaben zu beachten.“ Dies ist missverständlich und wurde ersetzt durch die Formulierung: „Ziel der Allgemeinverfügung ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass sie die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachten.“