Die inhaltlichen Schwerpunkte der Behörde liegen auf der (bezirklichen) Mitwirkung und Teilhabe von Senior:innen einschließlich der Einbindung von Selbsthilfe- und Interessensgruppen. Die BWFGB stimmt sich in ihrer Arbeit eng mit der Sozialbehörde ab, die für die Bereiche Pflege, (genossenschaftliches) Wohnen und die Hamburger Hausbesuche zuständig ist. Einen Überblick über die vielfältigen Angebote der Stadt für Senior:innen nebst weiterführender Informationen erhalten Sie unter www.hamburg.de/senioren.
Die politische Mitwirkung von Senior:innen in Hamburg ist zudem seit über 30 Jahren auf eine breite Basis gebaut – mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz als rechtliche Grundlage. In jedem der sieben Hamburger Bezirke gibt es eine Senior:innendelegiertenversammlung und einen Bezirks-Senior:innenbeirat, die sich für die regionalen Belange einsetzen. Auf Landesebene ist der Landes-Senior:innenbeirat aktiv, dessen Geschäftsstelle ebenfalls Teil der BWFGB ist.
Die Aufgaben der Beiräte und Versammlungen bestehen darin, aktiv die Teilhabe und Mitwirkung der Senior:innen zu fördern und die Interessen der Generation 60+ in der Öffentlichkeit und gegenüber den Bezirksämtern und den Behörden zu vertreten. Vorschläge der Senior:innenbeiräte sind von der Verwaltung zu prüfen; in den Ausschüssen der Bezirksversammlungen haben die Senior:innenbeiräte zudem Rederecht.
Der Landes-Senior:innenbeirat (LSB) engagiert sich in vielerlei Gremien und Projekten, berät die Fachbehörden und unterrichtet den Senat regelmäßig über seine Tätigkeit. Alle Informationen zur Arbeit des LSB finden Sie auf www.lsb-hamburg.de.