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#CoronaHH Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke gilt auch diesen Freitag und Sonnabend

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Maßnahme soll Infektionsschutz weiter erhöhen

Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben die für das Wochenende geltenden Allgemeinverfügungen zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten verlängert. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke durch unter anderem Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist demnach am Freitag, den 11. und Sonnabend, dem 12. September jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag untersagt. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank alkoholischer Getränke im Bereich der konzessionierten Außengastronomie für den Verzehr an Ort und Stelle.

Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in Hamburg gilt auch kommenden Freitag und Sonnabend

In den Vergnügungsvierteln waren am vergangenen Freitag und Sonnabend jeweils tausende Besucherinnen und Besucher unterwegs. Für das bevorstehende Wochenende ist zu erwarten, dass wieder viele Menschen stark frequentierte Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel (u. a. Schanzenviertel, Kiez und Ottensen) besuchen werden. Damit steigt potentiell das Risiko größerer Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Erfahrungsgemäß sinken zudem in den Abendstunden mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Gleichwohl erlaubt es die derzeitige Lage und das überwiegend kooperative Verhalten der Bürgerinnen und Bürger am vergangenen Wochenende, dass die neuen Allgemeinverfügungen den Alkoholverkauf weiterhin ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages einschränken.

Ziel der Allgemeinverfügungen ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachtet werden. Die beschlossenen Maßnahmen sind zeitlich befristet und werden laufend auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin überprüft.

Die Allgemeinverfügungen sowie Karten der hiervon betroffenen Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel können unter https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen abgerufen werden.

Hintergrund

Am vergangenen Wochenende haben Polizei und Bezirksämter Kontrollen in den betroffenen Gebieten durchgeführt. Insgesamt bewerten die Behörden die Maßnahmen als positiv und wirkungsvoll. Laut Polizei ist die Besucherzahl in den betroffenen Vergnügungsvierteln im Vergleich zu den vorangegangenen Wochenenden konstant geblieben. Die Umsetzung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke wurde von den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Altona kontrolliert. Insgesamt konnten nur wenige Verstöße gegen die Verfügung festgestellt werden. Darüber hinaus gab es mehrere Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung.

​​​​​​​Rückfragen der Medien

Pressestelle I Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Jon Mendrala, Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2322
E-Mail: jon.mendrala@bwfgb.hamburg.de
Twitter: hh_bwfgb I Instagram: hh_bwfgb

Pressestelle Bezirksamt Altona
Telefon: 040/42811-1512 I E-Mail: pressestelle@altona.hamburg.de

Pressestelle Bezirksamt Hamburg-Mitte
Telefon: 040/42854-2877 I E-Mail: pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de

Pressestelle Bezirksamt Eimsbüttel
Telefon: 040/42801-2053 I E-Mail: pressestelle@eimsbuettel.hamburg.de

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