Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

#CoronaHH Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke an den Wochenenden gilt bis Ende November

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Maßnahme soll Infektionsschutz weiter erhöhen

Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben die an den Wochenende geltenden Allgemeinverfügungen zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten bis Ende November verlängert. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke unter anderem durch Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist demnach innerhalb der kommenden sieben Wochen bis einschließlich zum 29. November jeweils freitags und sonnabends von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags untersagt. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank alkoholischer Getränke im Bereich der konzessionierten Außengastronomie für den Verzehr an Ort und Stelle.

Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke an den Wochenenden in Hamburg gilt bis Ende November

In den Vergnügungsvierteln waren am vergangenen Freitag und Sonnabend jeweils tausende Besucher*innen unterwegs. Auch in den nächsten Wochen ist zu erwarten, dass wieder viele Menschen stark frequentierte Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel (u. a. Schanzenviertel, Kiez und Ottensen) besuchen werden. Damit steigt potentiell das Risiko größerer Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Erfahrungsgemäß sinken zudem in den Abendstunden mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Ziel der Allgemeinverfügungen ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachtet werden. Die beschlossenen Maßnahmen sind zeitlich befristet und werden laufend auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit überprüft.

Die Allgemeinverfügungen sowie Karten der hiervon betroffenen Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel können unter https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen abgerufen werden.

Hintergrund

Auch am vergangenen Wochenende haben Polizei und Bezirksämter verstärkt Kontrollen in den betroffenen Gebieten durchgeführt. Insgesamt bewerten die Behörden die Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke als positiv und wirkungsvoll. Laut Polizei ist die Besucher*innenzahl in den betroffenen Vergnügungsvierteln im Vergleich zu den vorangegangenen Wochenenden weiter konstant hoch geblieben. Die Umsetzung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke wurde von den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Altona kontrolliert. Dabei konnten mehrere Verstöße gegen die Verordnung festgestellt werden.

Das Infektionsgeschehen in Hamburg bleibt weiter dynamisch. Vom 09.10 bis 11.10.2020 wurden im gesamten Stadtgebiet insgesamt 845 Gaststätten überprüft. Bei den Kontrollen wurden in mehr als 200 Lokalitäten Mängel und bei mehr als 350 Betrieben Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung und die Hygieneregeln festgestellt. Mehrere Bußgeldverfahren sind daraufhin eingeleitet worden. Wegen gravierender Verfehlungen waren in den beiden Nächten sieben Gaststätten behördlich geschlossen worden.

 

Rückfragen der Medien

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Jon Mendrala, Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2322
jon.mendrala@bwfgb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bwfgb

Bezirksamt Altona
Pressestelle
Telefon: 040 42811 1512
pressestelle@altona.hamburg.de  

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Pressestelle
Telefon 040 42854 2877
pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de 

Bezirksamt Eimsbüttel
Pressestelle
Telefon: 040 42801 2053
pressestelle@eimsbuettel.hamburg.de 

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch