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Hochschullandschaft Hamburg Zukunftsverträge ermöglichen Hamburger Hochschulen neue Chancen

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Langfristige Hochschulfinanzierung setzt auch in schwierigen Zeiten Maßstäbe

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat sich gemeinsam mit den sechs staatlichen Hamburger Hochschulen sowie dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) auf einen langfristigen Zukunftsvertrag für die Jahre 2021 bis 2027 geeinigt. Mit dieser neuen Hochschulvereinbarung sorgen in den kommenden sieben Jahren rund eine Dreiviertelmilliarde Euro zusätzlich für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Wissenschaftsstandorts Hamburg.

Zukunftsverträge ermöglichen Hamburger Hochschulen neue Chancen

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Heute ist ein guter Tag für Hamburgs Wissenschaft. Gemeinsam haben wir es geschafft, Hamburgs Hochschulen ganz neue Möglichkeiten und auch Planungssicherheit für die kommenden Jahre zu geben. Mit den Hamburger Zukunftsverträgen ist es uns gelungen, Hamburgs Hochschulen sowohl langfristige Verträge, als auch steigende Mittel für die Wissenschaft in dieser Stadt zu bieten. Dies sind nun die Grundlagen für eine wachsende Grundfinanzierung, die um individuelle Entwicklungsvorhaben und gute Aufwuchsperspektiven für die Hochschulen ergänzt wird. Mit dem Gesamtfinanzierungspaket haben wir für Hamburgs Wissenschaft eine Steigerung von insgesamt deutlich über drei Prozent pro Jahr sichergestellt. Das ist ein Meilenstein für die Wissenschaft in der Stadt. Auch in der besonders angespannten wirtschaftlichen und finanziellen Situation, in der wir uns gegenwärtig befinden, setzt Hamburg ein starkes Signal für die Entwicklung des Hochschulbereichs. Ich freue mich sehr, dass wir den Wissenschaftsstandort mit den Hamburger Zukunftsverträgen noch besser, attraktiver und forschungsstärker machen. Ich bedanke mich bei den Hamburger Hochschulen, dem UKE und der SUB für die engagierte und konstruktive Zusammenarbeit in den zurückliegenden Wochen. Der Lehr- und Forschungsbetrieb bedeutet für alle in diesen Zeiten einen echten Kraftakt, Hamburgs Hochschulen leisten dabei Außerordentliches.“

Unterzeichner der Hamburger Zukunftsverträge sind die sechs staatlichen Hochschulen, die gemeinsam von der Landeshochschulkonferenz Hamburg (LHK) vertreten werden:

  • Universität Hamburg (UHH)
  • Technische Universität Hamburg (TU)
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)
  • HafenCity Universität (HCU)
  • Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK)
  • Hochschule für Musik und Theater (HfMT)

sowie das

  • Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und die
  • Staats- und Universitätsbibliothek „Carl von Ossietzky“ (SUB)

Prof. Dr. Micha Teuscher, Präsident der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg und Vorsitzender Landeshochschulkonferenz (LHK): „Die Zukunftsverträge wurden durch die enge und gute Zusammenarbeit aller Beteiligten in vertrauensvollen und konstruktiven Verhandlungen mit der Behördenleitung sowie den beteiligten Mitarbeitenden der BWFGB erreicht. Die Hochschulen erkennen die Bemühungen der Freien und Hansestadt Hamburg an, insbesondere der BWFGB, unter den gegebenen Bedingungen die bestmögliche Basis zu bieten. Wir bewerten dies als klares Bekenntnis zum Wissenschaftsstandort Hamburg. Gemeinsam haben wir festgestellt, dass in Post-Corona-Zeiten es wichtig sein wird, dass wir Hamburg weiter wettbewerbsfähig als Zentrum für Forschung, Lehre und Transfer mit seiner ganzen Breite ausbauen. Hamburg zum Leuchtturm der Wissenschaft im Norden zu machen, bleibt unser gemeinsam erklärtes Ziel.“

Prof. Dr. Blanche Schwappach-Pignataro, Dekanin der medizinischen Fakultät und Vorstandsmitglied Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: „Wir freuen uns über die finanzielle Unterstützung der Stadt Hamburg und die damit einhergehende Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Unser Fokus liegt darauf, die Universitätsmedizin und die wegweisende Lehre im UKE stetig weiterzuentwickeln. Dies kommt auch dem Gesundheitsstandort Hamburg zugute.“

Dr. Robert Zepf, Direktor der Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky: „Vor genau einhundert Jahren, am 4. Februar 1921, wurde das erste Hamburgische Hochschulgesetz verkündet. Für die Stabi ist deshalb heute ein besonderer Tag, gewissermaßen unser Namenstag, denn damals erhielten wir unseren heutigen Namen „Staats- und Universitätsbibliothek“ – und damit den Auftrag, die Forschenden, Lehrenden und Studierenden an den Universitäten und Hochschulen der Stadt mit Literatur und Informationsdiensten zu versorgen. Die Digitalisierung der Wissenschaft bewirkt, dass die Bibliothek zunehmend im Netz genutzt wird: Der heute geschlossene Zukunftsvertrag ermöglicht uns, den Ausbau unserer digitalen Angebote mit neuer Schubkraft voranzubringen. Gleichzeitig bleibt die Bibliothek als Ort wichtig: Wir bringen daher heute auch eine umfassende Erneuerung unserer Gebäude auf den Weg, damit wir bis 2030 durchgehend zeitgemäße Arbeitsbedingungen für Studierende, Lehrende, Forschende und Mitarbeitende bieten können.“

Hintergrund

Kernvereinbarungen

  • Zukunftsverträge sichern gute Finanzierung und individuelle Weiterentwicklung der Hochschulen bis 2027
  • Zukunftsverträge bedeuten planbare und verlässliche Perspektiven zur Grundfinanzierung der sechs Hamburger Hochschulen sowie dem UKE und der SUB
  • Neue Bau- und Sanierungsperspektiven (kurz- und langfristig) für Hochschulen und Einrichtungen gewährleistet
  • langfristige Investitionen in Infrastruktur, Gebäude, Digitalisierung gesichert

Zusammensetzung der Steigerungen der Hochschulvereinbarungen

  • Mit den Hamburger Zukunftsverträgen wird gegenüber den auslaufenden Hochschulvereinbarungen eine signifikante Steigerung der Grundfinanzierung  von insgesamt deutlich über drei Prozent sichergestellt:
  • Planungsmittel für die Modernisierung der Hochschulbauten im Wege des Mieter-Vermieter-Modells (MVM), die die Hochschulen von Kosten der Bausanierung entlasten sowie Mittel für zusätzliche Digitalisierungsmaßnahmen (ein bis zwei Prozent)
  • Hierin enthalten ist – anders in den bisherigen Hochschulvereinbarungen - die Übernahme der Tarif- und Inflationssteigerungen bis zur einer Höhe von zwei Prozent
  • Entwicklungsmittel für die individuelle Profilstärkung der einzelnen Hochschulen von durchschnittlich 0,5 Prozent (sofern dadurch die Gesamtsteigerungsrate der Grundfinanzierung zwei Prozent nicht übersteigt)
  • Kumuliert ergibt dies insgesamt 750 Millionen Euro über sieben Jahre zusätzlich zur bisherigen Finanzierung
  • Daraus ergibt sich ein mögliches Gesamtvolumen der Budgetsteigerung bei der Grundfinanzierung von voraussichtlich 400 Millionen Euro im Zeitraum 2021 bis 2027


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