Um Menschenansammlungen und die Gefahr weiterer Infektionen zu vermeiden, werden daher auch über die Ostertage keine öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen in Hamburg möglich sein. Davon sind auch die traditionellen Osterfeuer u. a. in Blankenese entlang des Elbufers und an vielen anderen Orten der Stadt betroffen. Diese sind bereits abgesagt.
Möglich bleibt lediglich das Entzünden privater Osterfeuer auf privatem Grund unter Berücksichtigung der zu Ostern geltenden Kontaktregelungen gemäß der Hamburgischen Eindämmungsverordnung. Die Verordnung steht in ihrer gültigen Fassung unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit.