Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Ich freue mich, dass die sinkenden Infektionszahlen auch wieder mehr hybride Lehre an den Hochschulen ermöglichen. Gleichwohl ist auch das laufende Sommersemester coronabedingt für viele Studierende mit großen Herausforderungen verbunden – daher haben wir die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit nochmals auf den Weg gebracht. Die Regelung gibt Studierenden, die BAföG beziehen, eine sichere Grundlage, um ihr Studium erfolgreich fortzusetzen. Der Bund hat die gewünschte bundeseinheitliche Lösung für den BAföG-Bezug leider abgelehnt. Umso mehr freue ich mich, dass wir in Hamburg mit der Verlängerung der individuellen Regestudienzeit seit nunmehr drei Semestern dazu beitragen können, diese Lücke zu schließen.“
Jürgen Allemeyer, Geschäftsführer des Studierendenwerks Hamburg: „Im mittlerweile 3. Semester unter Corona-Sonderbedingungen wird der finanzielle Spielraum für Studierende enger. Umso mehr begrüßen wir die Hamburger Lösung, die individuelle Regelstudienzeit auch um das Sommersemester 2021 zu verlängern. Bei weiterhin wegfallenden Nebenjobs (zum Beispiel in Gastronomie und Einzelhandel) und sich möglicherweise verlängernder individueller Studienzeit schaffen weiterlaufende BAföG-Zahlungen mehr finanzielle Sicherheit und die Möglichkeit, das Studium erfolgreich fortzuführen. BAföG-Amt und Beratungszentrum Studienfinanzierung beraten die Studierenden weiterhin gerne per E-Mail oder telefonisch. Auch wer kein BAföG erhält, kann sich zu Finanzierungs-Alternativen beraten lassen. Studierende in einer pandemiebedingten Notlage können weiterhin Überbrückungshilfe beantragen.“
Hintergrund
Im Zuge des aufgrund der Corona-Pandemie rein digital durchgeführten Sommersemesters 2020 war mit dem „Gesetz zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Hochschulbereich“ erstmalig die individuelle Regelstudienzeit mit verlängerten Förderungsdauern für BAföG-geförderte Studierende eingeführt worden. Das Semester wird dabei zwar als Fachsemester der Regelstudienzeit mitgezählt, gleichzeitig aber bei bestimmten Regelungen, wie u.a. zur Überschreitung der Förderungshöchstdauer, als Nullsemester gewertet. Da der Bund die bundeseinheitlich pauschale Anerkennung einer pandemiebedingten Verzögerung im BAföG abgelehnt hatte, wurde das Hamburger Gesetz im Wintersemester 2020/21 entsprechend fortgeführt und wird jetzt um das laufende Sommersemester ergänzt. Die Verordnungsermächtigung liegt bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB). Die Regelung gilt für nicht beurlaubte Studierende, die im Sommersemester 2021 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Hamburg eingeschrieben sind.