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#HamburgsBezirke Zusätzliches Terminangebot für Abgabe von Verpflichtungserklärung zum Erhalt eines Schengen-Visums für Betroffene der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien

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Hamburg leistet schnelle und unkomplizierte Unterstützung in besonderer Notlage

Für ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigen die Opfer der Erdbebenkatastrophe einen Nachweis über die Sicherung ihres Lebensunterhalts in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz. Diese Erklärung können die in Hamburg lebenden Verpflichtungsgeber:innen in den wohnsitzzuständigen Kundenzentrum abgeben. Da es derzeit aufgrund der hohen Terminnachfrage schwierig ist, einen kurzfristigen Termin hierfür über die Online-Terminvergabe zu erhalten, bieten die Dienststellen kurzfristige Notfall-Termine für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Erdbeben-Opfer an.

Zusätzliches Terminangebot zum Erhalt eines Schengen-Visums

Es besteht die Möglichkeit, über zwei Kommunikationswege einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren: Entweder über den Telefonischen Hamburg Service unter der Telefon-Nr. 115 oder per E-Mail-Anfrage an das jeweilige, wohnsitzzuständige Kundenzentrum; in Bergedorf und Billstedt an die jeweilige Ausländerabteilung.

Kontakt zu den Kundenzentren:
https://www.hamburg.de/contentblob/12102036/b8d3ee070599040886e4bfdcfbf713a4/data/ed-sprechzeiten-und-anschriften-kuz.pdf


Rückfragen der Medien

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
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Telefon: 040 42863 2322
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