Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Hochschulen und Studium BAföG beziehen in Hamburg

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:


Symbolbild BAföG

Informationen zum BAföG-Bezug in Hamburg und Ausbildungsstättenverzeichnis

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben Auszubildende Anspruch auf individuelle Förderung für eine Ausbildung, die ihrer Neigung, Eignung und Leistung entspricht - falls sie nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um Lebensunterhalt und Ausbildung selbst zu finanzieren. Eine entsprechende Förderung kann natürlich auch in Hamburg beantragt werden. Auf dieser Seite erhalten Sie grundlegende Informationen zu Zielgruppen, Voraussetzungen und Procedere, wie auch Weiterleitungen zu den zuständigen Einrichtungen und zur Antragsstellung.

BAföG für Studierende:

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist eine Form der Studienfinanzierung, zu der es keine günstigere Alternative gibt.
In der Regelstudienzeit gibt es die Hälfte des monatlichen Betrages geschenkt und die andere als zinsloses Darlehen, das erst nach Ende der Ausbildungszeit in einkommensabhängigen Raten zurückgezahlt werden muss. Zuständig ist hier das Studierendenwerk Hamburg. Auch für eine Ausbildung im Ausland wird Förderung unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Für einen Aufenthalt in den USA, unabhängig davon, in welchem Bundesland die inländische Ausbildung durchgeführt wird, ist ebenfalls das Studierendenwerk Ansprechpartner.

"Meister-/Aufstiegs-BAföG":

Teilnehmer*innen der beruflichen Aufstiegsfortbildung können Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzt (AFBG), auch als Meister- oder Aufstiegs-BAföG bezeichnet, beantragen. Dies ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung und Existenzgründung, das beispielsweise auch für Betriebswirt*innen (HWK), Kaufmännische Fachwirt*innen (HWK) oder CAD Fachkräfte infrage kommt. Weitere Informationen finden Sie bei der Handwerkskammer Hamburg, die auch die Antragsannahme und Bearbeitung durchführt.

BAföG für Auszubildende und Schüler*innen: 

Für Auszubildende aller Schulen – einschließlich der Schüler*innen an Kollegs, Höheren Fachschulen, Abendschulen – ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig.

Ab wann einen Antrag stellen?

Förderung wird erst vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wurde. Zur Fristwahrung reicht zunächst ein formloser Antrag. Die amtlichen Formblätter und die fehlenden Unterlagen können nachgereicht werden.

Voraussetzungen

Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

  • Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
  • Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie ggfs. das Einkommen Ihres/Ihrer Ehepartner*in und Ihrer Eltern gedeckt?

Weitere allgemeine Informationen finden Sie dazu auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter "Das neue BAföG".

Ob die von Ihnen gewählte Ausbildungsstätte in Hamburg nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert wird, entnehmen Sie für Hamburg bitte dem Ausbildungsstättenverzeichnis der Freien und Hansestadt Hamburg.

Kontakt
Frau Dieckmann
Telefon: 040/42863-4288
E-Mail: christin.dieckmann@bwfgb.hamburg.de

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch