War bis dato ausschließlich ein Eintrag als „weiblich“, „männlich“ oder kein Eintrag des Geschlechts im Geburten- und somit im Personenstandsregister möglich, gibt es seit dem 22. Dezember 2018 in Deutschland auch die Eintragsmöglichkeit „divers“. Diese Wahlmöglichkeit ist auch unter dem Begriff „Dritte Option“ bekannt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser wegweisenden Entscheidung anerkannt, dass auch die inter*geschlechtliche Identität verfassungsrechtlich geschützt ist und von der gesamten Rechtsordnung anerkannt und respektiert werden muss.