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Forschung und Wissenstransfer Landesforschungsförderung Hamburg

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Mit dem Instrument der 2013 gegründeten Landesforschungsförderung geht der Senat neue Wege in der Forschungsförderung. Ziel der Landesforschungsförderung ist es, die Forschung an den staatlichen Hamburger Hochschulen und ihren Kooperationspartnern (andere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Museen, Stiftungen u. a.), zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung mit weiteren Landesmitteln gezielt zu unterstützen. Die Landesforschungsförderung ist ein Förderinstrument der Freien und Hansestadt Hamburg, das durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung umgesetzt wird. Sie soll die koordinierte Entwicklung des vorhandenen wissenschaftlichen Potentials unterstützen, wissenschaftliche Stärken fördern und bereits vorhandene, vielversprechende Potentialbereiche weiterentwickeln und stärken. Damit sollen strategische Entwicklungen an den Hochschulen in Übereinstimmung mit der Wissenschaftspolitik des Senats gezielt unterstützt werden und zu wachsender Wettbewerbsfähigkeit im überregionalen, auch internationalen, Vergleich führen. 

Hamburg fördert Forschung

Die Landesforschungsförderung umfasst zwei übergeordnete Förderformate:

  • strategische Programmförderung von Forschungsschwerpunkten und Potentialbereichen sowie
  • wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen. 

Strategische Programmförderung von Forschungsschwerpunkten und Potentialbereichen

In diesem Förderformat fördert die Landesforschungsförderung gezielt ausgewiesene Forschungsschwerpunkte sowie und entwickelt Bereiche mit ausgewiesenem Potential weiter.
Von 2013 bis 2018 wurden die Forschungsschwerpunkte Klimaforschung (Exzellenzcluster „Climate System Analysis and Prediction – CliSAP“) und naturwissenschaftliche Strukturforschung (Exzellenzcluster „Hamburg Center for Ultrafast Imaging – CUI“) gefördert. 

Von 2019 bis 2022 werden nun entsprechend den Empfehlungen des MINT-Forschungsrats vier ‚Zukunftscluster HamburgX‘ aus dem MINT-Bereich zunächst mit insgesamt 12 Mio.€ gezielt gefördert: 

  • Center for Data and Computing Science (CDCS)
  • Center for Integrated Multiscale Materials Systems (CIMMS)
  • Infection Research (Hamburg Infection Control)
  • Innovative luftgestützte urbane Mobilität (i-LUM)

Wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen

Die Landesforschungsförderung soll der Wissenschaft auch den erforderlichen kreativen Freiraum für das Aufgreifen neuer Forschungsthemen bieten. Daher soll es auch die Möglichkeit geben, ohne fachliche Vorgaben neue Forschungsansätze aufzugreifen und aufzubauen. Dabei soll dieses Förderformat nicht zu einer bloßen Verbreiterung des Forschungsspektrums in den Einrichtungen führen. Es wird von den Hochschulen erwartet, dass eine hochschulinterne Prüfung und Priorisierung vorgenommen wird mit Blick auf die strategische Weiterentwicklung der jeweiligen Forschungsfelder. In diesem Sinne trägt auch dieses Förderformat zur Profilbildung in Schwerpunkten und Potenzialbereichen bei. Es gibt fünf Förderlinien:

  1. Anschubförderung von kooperativen Forschungsverbünden
  2. Anschubförderung von Graduiertenkollegs
  3. Anschubförderung von wissenschaftlich-künstlerischen Graduiertenkollegs
  4. Anschubförderung von wissenschaftlich-künstlerischen Forschungsprojekten
  5. Aufbau internationaler Forschungskooperationen.

1. Anschubförderung von kooperativen Forschungsverbünden

Diese Fördermaßnahme „Anschubförderung kooperativer Forschungsverbünde“ soll in einem kooperativen Forschungsverbund diejenigen inhaltlichen und strukturellen Vorarbeiten ermöglichen, die die Voraussetzung für die Beantragung von Verbundvorhaben auf überregionaler und internationaler Ebene sind (DFG, BMBF, EU, Stiftungen u.a.). Gefördert werden Verbünde der staatlichen Hamburger Hochschulen und deren Partner (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen, Wirtschaft, Museen, Bibliotheken etc.) bei freier Wahl des Forschungsthemas. 

In 2014 wurden neun Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 10,4 Mio.€ und in 2016 elf Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 17,3 Mio.€ bewilligt. Ende 2019 wurden weitere 14 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 18,6 Mio.€ bewilligt. Eine weitere Ausschreibungsrunde ist derzeit nicht geplant.

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2. Anschubförderung von Graduiertenkollegs

Die Fördermaßnahme „Anschubförderung von Graduiertenkollegs“  dient der Nachwuchsförderung in der Wissenschaft. Gefördert werden strukturierte Graduiertenprogramme, die Promotionen ermöglichen und Post-Doktorand*innen auf ihrem weiteren Weg in der Wissenschaft unterstützen. Aus den Vorhaben sollen sich Anträge für ähnliche Programme bei der DFG, dem Bund oder weiteren Förderern (z.B. Stiftungen) entwickeln. Gefördert werden Verbünde der staatlichen Hamburger Hochschulen und deren Partner (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen, Wirtschaft) bei freier Wahl des Fachthemas für das Kolleg und den damit verbundenen Forschungsthemen für die einzelnen Graduierten. 

In 2014 wurden vier Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 3,5 Mio.€ bewilligt. Ende 2019 wurden weitere vier Graduiertenkollegs mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 4,6 Mio.€ bewilligt. Eine weitere Ausschreibungsrunde ist derzeit nicht geplant.

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3. Anschubförderung von wissenschaftlich-künstlerischen Graduiertenkollegs

Gefördert werden Graduiertenkollegs mit einer strukturierten Promovierendenausbildung an einer oder mehreren künstlerischen Hochschulen bzw. Hochschulen mit künstlerischen Fächern auch in Kooperation mit Universitäten oder außerhochschulischen Partnern (z.B. Museen, Theater). In 2014 wurden zwei Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 1,8 Mio.€ bewilligt.

In 2018 erfolgte eine zweite Ausschreibungsrunde. Es wurde ein Projekt mit einer Fördersumme von 1,2 Mio.€ bewilligt. Eine weitere Ausschreibungsrunde ist derzeit nicht geplant.

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4. Wissenschaftlich-künstlerische Forschungsprojekte

Gefördert werden gemeinsame wissenschaftlich-künstlerische Forschungsprojekte an einer oder mehreren künstlerischen Hochschulen bzw. Hochschulen mit künstlerischen Fächern, auch in Kooperation mit anderen Hochschulen oder außerhochschulischen Partnern (z.B. Museen, Theater). 2014 wurden vier Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 400.000€ bewilligt.

In 2018 erfolgte eine zweite Ausschreibungsrunde. Es wurden fünf Projekte mit einer Fördersumme von 1,5 Mio.€ bewilligt. Eine weitere Ausschreibungsrunde ist derzeit nicht geplant.

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5. Aufbau internationaler 

Forschungskooperationen

Aus der Förderlinie „Aufbau internationaler Forschungskooperationen“ werden gezielt Anbahnungsmaßnahmen für internationale Hochschulkooperationen und transnationale Forschungsvorhaben gefördert.  Im Einklang mit der vom Senat verabschiedeten „Ostseestrategie für den Wissenschaftsstandort Hamburg“ (Drs. 20/10410) steht zunächst der Ostseeraum im Fokus der Förderlinie. Die Fördermaßnahme soll zur Intensivierung der Wissenschaftskooperation zwischen Hamburg und dem Ostseeraum beitragen und die bessere Vernetzung der Hamburger Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen mit ihren Partnerinstitutionen im Ostseeraum fördern. Aus den aufzubauenden Netzwerken sollen sich Kooperationen und gemeinsame, internationale Forschungsprojekte entwickeln, die sich dann auf EU-Ebene (z.B. Horizon Europe, INTERREG, ERASMUS+) oder darüber hinaus um Fördermittel bewerben können. 

Von 2014 bis 2021 wurden 63 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 1,3 Mio. Euro bewilligt.

Nächste Deadline: 15. April 2022

Ausschreibung Aufbau internationaler Forschungskooperationen

Antragsformular-Internationale Forschungskooperation

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