Die geänderte Hamburgische Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Hamburgische Düngeverordnung) gilt ab dem 16. Januar 2021. Sie regelt ergänzend zur nationalen Düngeverordnung die Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln, Kultursubtraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Ziel ist die Reduzierung landwirtschaftlichen Nährstoffeinträge in Gewässer durch Nitrat in belasteten Grundwasserkörpern. In diesen betroffenen Gebieten gelten ergänzende Anforderungen.
Betroffene Flächen sind in den Karten dargestellt.
Hamburgische Düngeverordnung:
Hamburgische Düngeverordnung
Karten des räumlichen Geltungsbereiches: