Sie können auf Antrag Zugang zu Informationen aus der Hamburger Verwaltung und von Unternehmen erhalten, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt unterliegen. Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) regelt detailliert, wer in Hamburg unter welchen Voraussetzungen welche Informationen zu welchen Kosten erteilen muss und was dabei in Sachen Datenschutz zu beachten ist. Weitere Informationen zum HmbTG finden Sie auf den Seiten der Behörde für Justiz und Gleichstellung.
In dem Aktenplan, der unten als Download zur Verfügung steht, finden Sie eine Übersicht der Aktenbereiche mit Aktenzeichen, die in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und des Großmarktes geführt werden.