RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Dienstleistungen im Binnenmarkt, vom 12. Dezember 2006 (L 376/36 ff.)
Die Dienstleistungsrichtlinie hat folgende Ziele:
- den Abbau von bürokratischen Hindernissen
- die Beseitigung zwischenstaatlichen Hemmnissen und
- die Förderung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen
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Ein Baustein der Dienstleistungsrichtlinie ist der Einheitliche Ansprechpartner.