Die mitgeteilten persönlichen Daten werden benötigt, um den Aufgaben nach dem einschlägigen Verfahrens- und Fachrecht nachzukommen. Sie werden so lange gespeichert, wie dies zum Zwecke des Verfahrens unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Die Daten werden an den Vorhabensträger zur Auswertung der Äußerungen und Einwendungen weitergegeben.
Bei den genannten Verarbeitungsvorgängen handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstaben c, e DSGVO.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der BWI, einzusehen unter diesem Link.