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Datenschutz Datenschutzerklärung der Planfeststellungsbehörde

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Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren der Planfeststellungsbehörde übermittelten Äußerungen und Einwendungen sowie darin mitgeteilte personenbezogene Daten werden von der Planfeststellungsbehörde bzw. der Planfeststellungsbehörde als Anhörungsbehörde ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren verarbeitet. 

Datenschutzerklärung der Planfeststellungsbehörde

Die mitgeteilten persönlichen Daten werden benötigt, um den Aufgaben nach dem einschlägigen Verfahrens- und Fachrecht nachzukommen. Sie werden so lange gespeichert, wie dies zum Zwecke des Verfahrens unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

Die Daten werden an den Vorhabensträger zur Auswertung der Äußerungen und Einwendungen weitergegeben.

Bei den genannten Verarbeitungsvorgängen handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstaben c, e DSGVO.

Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der BWI, einzusehen unter diesem Link.

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