Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Innovation: Elektromobilität Häufige Fragen und Antworten

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Häufige Fragen und Antworten

 

Öffentliche Ladeinfrastruktur

 

Private Ladeinfrastruktur

  • Wen muss ich fragen, wenn ich privat eine Ladestation installieren möchte?
    Die Installation sollte ein qualifizierter Elektroinstallateur durchführen, der sich nachweislich damit auskennt. Wichtig ist, dass die Ladestation in einem eigenen Stromkreis hängt, der mit einem Leitungsschutzschalter und einem FI-Schalter abgesichert ist.
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich auf dem Betriebs- oder Privatgelände Ladeinfrastruktur installieren kann, und brauche ich dafür eine Genehmigung?
    Eine behördliche Genehmigung zur Installation von Ladestationen auf dem Betriebs- oder Privatgelände ist nicht erforderlich. Falls Sie nicht selbst Eigentümer des Geländes sind, sollte lediglich eine Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgen. Voraussetzung für die Installation ist ein genügend dimensionierter Hausanschluss. Hier sollten Sie sich mit Ihrem Elektriker in Verbindung setzen, der prüfen kann, ob die gewünschte Anschlussleistung an dem Hausanschluss realisierbar ist.
    Sie müssen die Ladestation beim Netzbetreiber anmelden. Weitere Infos unter https://www.stromnetz-hamburg.de/
  • Kann ich den Strom aus meiner Ladesäule auch anderen zu Verfügung stellen?
    Diese Möglichkeit besteht. Sie können dies entweder unentgeltlich zur Verfügung stellen oder auch abrechnen. Im Fall der Abrechnung könnte an der Ladestation ein Zugang per RFID-Karte angeboten werden (dies ist die momentan gängigste Zugangsart).
  • Kann ich mein E-Fahrzeug auch an einer normalen Haushaltssteckdose, z.B. im Garten oder in der Garage, laden?
    Eine Ladung über eine normale Haushaltssteckdose ist generell möglich. Jedoch ist dies die langsamste Form der Ladung und die Steckdose sollte vorher von einem Elektriker daraufhin geprüft werden, ob diese für die Ladung eines Fahrzeuges genügend abgesichert ist. Empfohlen wird die Installation einer hierfür ausgelegten Wallbox oder Ladestation.

 

Parkplätze für E-Fahrzeuge

  • Muss ich für mein E-Fahrzeug Parkgebühren zahlen?
    Seit dem 1. November 2015 dürfen E-Fahrzeuge in Hamburg an allen Parkscheinautomaten bis zur Höchstparkzeit kostenlos parken. Um die Vorzüge der Regelung nutzen zu können, muss das Fahrzeug ein E-Kennzeichen besitzen. Wenn Ihr Elektrofahrzeug bereits zugelassen ist, können Sie ein neues Nummernschild beantragen, an dessen Ende ein -E- hinzugefügt wird.
  • Muss ich mein Auto laden, um an der Ladesäule parken zu dürfen?
    E-Fahrzeuge dürfen lediglich dann die Parkplätze an Ladesäulen auf öffentlichem Grund in Hamburg nutzen, wenn die E-Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden. Dies schreibt die zusätzliche Beschilderung „während des Ladevorgangs“ vor. Derzeit wird die Beschilderung an den Ladesäulen auf öffentlichem Grund mit dem Zusatzschild „während des Ladevorgangs“ ausgestattet. In der Übergangszeit ist daher besonders auf die an der benutzten Ladesäule ausgewiesene Beschilderung zu achten, da diese ausschlaggebend ist.
  • Was kann ich tun, wenn ein Parkplatz an einer Ladestation durch ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zugeparkt ist?
    Die Parkplätze an Ladestationen stehen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allen gekennzeichneten E-Fahrzeugen zur Verfügung, unabhängig vom Ladevorgang.
    Sind die Parkplätze an einer öffentlichen Ladestation verbotenerweise durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor blockiert, ist das natürlich sehr ärgerlich. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, das jeweils zuständige Polizeikommissariat auf die Situation hinzuweisen, damit diese tätig werden kann.

 

Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für E-Fahrzeuge

  • Welche steuerlichen Vorteile hat die Nutzung eines E-Fahrzeugs?
    Siehe www.elektromobilitaethamburg.de
  • Wo finde ich Informationen zu Hamburger Förderprojekten rund um das Thema Elektromobilität?
    Siehe www.elektromobilitaethamburg.de
  • Gibt es ein Hamburger Förderprogramm zu E-Rollern?
    Zurzeit gibt es in Hamburg keine Förderprogramme für E-Roller.
  • Gibt es Förderprogramme für E-Fahrzeuge für Privatpersonen?
    Neben der Umweltprämie/Innovationsprämie des Bundes gibt es in Hamburg keine zusätzlichen Förderprogramme für die Beschaffung von E-Fahrzeugen. 

Themenübersicht auf hamburg.de

Empfehlungen

Anzeige
Branchenbuch