Sicherheit des Flugbetriebs in Hamburg
Die Mitarbeiter der Abteilung Luftverkehr sind unter anderem mit der Erteilung von Genehmigungen für örtliche Luftfahrtunternehmen und Ausbildungsbetriebe betraut. Zudem fällt die erforderliche Aufsicht über den sicheren Betrieb dieser Unternehmen sowie über die Hamburger Flugplätze in die Zuständigkeit dieses Bereichs. Allen Betreibern von Luftfahrtunternehmen, Flugschulen und Flugplätzen stehen die Mitarbeiter für Fragen gern zur Verfügung.
Aufgabenbereiche:
- Aufsicht über die Flugplätze im Stadtgebiet (Luftaufsicht)
- Genehmigung von und Aufsicht über Luftfahrtunternehmen und Flugschulen (Flugbetriebsprüfungen)
- Lizensierung des fliegenden Personals
- Genehmigung zum Unterschreiten der Mindestflughöhen, Luftfahrtveranstaltungen, Außenstarts- und -landungen, Bannerschleppflüge, Starts von Heißluftballonen (Sondernutzung)
- Aufstieg von Drohnen und Flugmodellen
- Aufstieg von Drachen, Kinderballons und Himmelslaternen