Ausbildungsorganisationen
Die Luftfahrtbehörde Hamburg ist für die Erteilung von Zeugnissen für Flugschulen, sog. zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO) zuständig, wenn die Bewerber zum Erwerb von Lizenzen für Privatluftfahrzeugführer ohne Instrumentenberechtigung nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 i.V.m. der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) ausgebildet werden.
Spezialisierter Flugbetrieb
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 965/2012 wird der gewerblich spezialisierte Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern ab dem 21.04.2017 durch die Anhänge III und VIII (Teil-ORO und Teil-SPO) geregelt.
§ 31 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) regelt diesbezügliche Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die zuständige Behörde eine Liste der Aktivitäten veröffentlicht, welche in Deutschland als "gewerblich spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko" einzustufen sind.
Alle hierfür notwendigen Informationen finden Sie zentral auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes. Weiterhin finden Sie hier alle Dokumente zu den Zuständigkeiten, gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb und FAQ's.