Wichtige Informationen
- Beteiligungsverfahren – Zuverlässigkeitsüberprüfung Fracht/Flughafen
Alle Informationen und wichtigen Dokumente zum Beteiligungsverfahren finden Sie hier. - Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung umfasst zumindest auch die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jegliche Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre vor Antragstellung. Dies ist gegenüber der Luftsicherheitsbehörde zu belegen.
- Bitte die Hinweise zum Entfall der Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Antragsformular) bei Vorliegen einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz beachten.
- Sofern Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens sechs Monate Ihren Wohnsitz im Ausland gehabt haben, beachten Sie bitte unser Merkblatt "Führungszeugnis Ausland".
Anträge für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) benötigen z.B.:
- Zugangsberechtigte für den Sicherheitsbereich eines Flughafens (Inhaber eines Flughafenausweises)
- Personal der Luftfahrtunternehmen
- Personal der Luftfrachtunternehmen
- Privatpiloten und Flugschüler
Zur Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nutzen Sie bitte unseren Online-Dienst, zu dem Sie mit Klick auf den Link direkt weitergeleitet werden.
Weitere Informationen zum Online-Dienst und Antragsprozess erhalten Sie zudem hier.
Sicherheitsbereiche des Hamburg Airport, Lübeck Airport, Flughafen Sylt
Unternehmen, deren Mitarbeiter Zutritt zu den Sicherheitsbereichen der o.g. Flughäfen benötigen, werden gebeten, sich direkt an die jeweiligen Ausweisstellen zu wenden.
- Ausweisstelle des Airport Hamburg:
Telefon: 040/5075-6150
E-Mail: ausweisstelle@ham.airport.de Ausweisstelle des Airport Bremen:
Telefon: 0421 / 5595-263
E-Mail: Flughafenausweise@airport-bremen.de- Ausweisstelle des Airport Lübeck:
Telefon: 0451 / 58301-41 - Flughafen Sylt
Telefon: 04651/920-624
Informationen für Flugschulen
Gemäß § 3 Absatz 6 Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung teilt der für die Ausbildung der Luftfahrer verantwortliche Ausbildungsbetrieb der zuständigen Luftsicherheitsbehörde die Aufnahme der Ausbildung mit. Dies gilt zudem auch für den Wechsel zu einem neuen Ausbildungsbetrieb. Unter Downloads finden Sie das dafür notwendige Dokument. Die Ausbildung darf bei einem Widerruf/ einer Rücknahme der Zuverlässigkeit nicht fortgeführt werden.
Allgemeiner Gebührenhinweis
Für die Bearbeitung und Erstellung einer Zuverlässigkeitsbescheinigung nach § 7 LuftSiG wird eine Gebühr in Höhe von 45 Euro erhoben (gemäß Anlage 1 zu § 1 LuftSiGebV).
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 eine Gebühr in Höhe von 60 Euro erhoben wird.
Downloads
- Antragsformular Flughafen/ Fracht ZÜP: (PDF, 668,6 KB) (PDF, 668,6 KB)
- Meldung des Ausbildungsbetriebes (Flugschule): (PDF, 556,8 KB) (PDF, 556,8 KB)
- Wichtige Information zu Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten: (PDF, 28,6 KB) (PDF, 28,6 KB)
- Antrag auf Entfallen der ZÜP: (PDF, 453,7 KB) (PDF, 453,7 KB)
- Merkblatt bzgl. Entfall der ZÜP: (PDF, 118,8 KB) (PDF, 118,8 KB)
- Wichtig - Führungszeugnisbeschaffung Ukraine aktuell: (PDF, 329,8 KB) (PDF, 329,8 KB)
- Merkblatt zur Kopie des Personalausweises: (PDF, 58,3 KB) (PDF, 58,3 KB)
- Merkblatt zum Führungszeugnis Ausland: (PDF, 44,6 KB) (PDF, 44,6 KB)