Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie auf unsere eingeschränkten Erreichbarkeiten hinweisen. Mittwochs ab 12 Uhr und freitags werden wir nicht mehr telefonisch für Sie erreichbar sein. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unser Luftsicherheitspostfach: luftsicherheit@bwi.hamburg.de. Wir werden uns dann zeitnah um Ihr Anliegen kümmern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 Ihre Luftsicherheitsbehörde

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Luftsicherheitsbehörde Zuverlässigkeitsüberprüfungen

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Wer sich mit Luftfracht befasst oder eine Fluglizenz erwerben möchte, ist bei der Abteilung Luftverkehr, Norddeutsche Zusammenarbeit, Metropolregion als Luftsicherheitsbehörde richtig. Hier erhalten Unternehmen, Mitarbeiter und Privatpiloten Informationen über Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Auf Grund von staatsvertraglichen Regelungen ist Hamburg auch für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für die folgenden Länder zuständig: seit 01. Januar 2013 für das Land Schleswig-Holstein, seit 01. Januar 2020 für das Land Bremen und seit 01.07.2020 für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Passagierflugzeug Cockpit

Luftsicherheit

​​​​​​​Wichtige Informationen

  • Beteiligungsverfahren – Zuverlässigkeitsüberprüfung Fracht/Flughafen
    Alle Informationen und wichtigen Dokumente zum Beteiligungsverfahren finden Sie hier.
  • Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung umfasst zumindest auch die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jegliche Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre vor Antragstellung. Dies ist gegenüber der Luftsicherheitsbehörde zu belegen.
  • Bitte die Hinweise zum Entfall der Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Antragsformular) bei Vorliegen einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz beachten.​​​​​​​
  • Sofern Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens sechs Monate Ihren Wohnsitz im Ausland gehabt haben, beachten Sie bitte unser Merkblatt "Führungszeugnis Ausland".

Anträge für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) benötigen z.B.:

  • Zugangsberechtigte für den Sicherheitsbereich eines Flughafens (Inhaber eines Flughafenausweises)
  • Personal der Luftfahrtunternehmen
  • Personal der Luftfrachtunternehmen
  • Privatpiloten und Flugschüler

Zur Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nutzen Sie bitte unseren Online-Dienst, zu dem Sie mit Klick auf den Link direkt weitergeleitet werden.

Weitere Informationen zum Online-Dienst und Antragsprozess erhalten Sie zudem hier.

Sicherheitsbereiche des Hamburg Airport, Lübeck Airport, Flughafen Sylt

Unternehmen, deren Mitarbeiter Zutritt zu den Sicherheitsbereichen der o.g. Flughäfen benötigen, werden gebeten, sich direkt an die jeweiligen Ausweisstellen zu wenden.

Informationen für Flugschulen

Gemäß § 3 Absatz 6 Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung teilt der für die Ausbildung der Luftfahrer verantwortliche Ausbildungsbetrieb der zuständigen Luftsicherheitsbehörde die Aufnahme der Ausbildung mit. Dies gilt zudem auch für den Wechsel zu einem neuen Ausbildungsbetrieb. Unter Downloads finden Sie das dafür notwendige Dokument. Die Ausbildung darf bei einem Widerruf/ einer Rücknahme der Zuverlässigkeit nicht fortgeführt werden.

Allgemeiner Gebührenhinweis

Für die Bearbeitung und Erstellung einer Zuverlässigkeitsbescheinigung nach § 7 LuftSiG wird eine Gebühr in Höhe von 45 Euro erhoben (gemäß Anlage 1 zu § 1 LuftSiGebV).
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 eine Gebühr in Höhe von 60 Euro erhoben wird.

Kontakt

Thomas Kahrs

Referatsleitung Luftsicherheit

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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Kontakt

Antje Püst

Luftsicherheitsschulungen und -prüfungen

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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Birgit Thiedig

Luftsicherheitsschulungen und -prüfungen

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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Kontakt

Dagmar Wien

Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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Karin Link

Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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Benjamin Schmalmack

Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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Thomas Ulbricht

Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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Jaqueline Pociuch

Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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Daniela Staudigl

Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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