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#CoronaHH Schutzschirm wird weiter ergänzt

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Hamburger Stabilisierungs-Fonds geht an den Start - IFB-Kreditprogramme werden für 2021 verlängert und erweitert

Der Senat hat die Weichen für weitere und verlängerte Corona-Hilfen für die Hamburger Wirtschaft gestellt. In dieser Woche wurde die Durchführungsverordnung für den Hamburger Stabilisierungs-Fonds beschlossen und damit den Weg frei gemacht für die Inanspruchnahme von Unterstützungsmaßnahmen für Hamburger mittelständische Unternehmen, die durch die Coronapandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Voraussetzung zur Erfüllung der beihilferechtlichen Anforderungen ist die Notifizierung der „Bundesregelung Beihilfen für Rekapitalisierungsmaßnahmen und nachrangiges Fremdkapital 2020“ durch die Kommission der Europäischen Union. Diese ist am 1. Dezember 2020 erfolgt. Hierdurch entfällt die Pflicht zur gesonderten, langwierigen Einzelnotifizierung des Hamburger-Stabilisierungs-Fonds-Gesetzes (HSFG, verkündet am 3. November 2020) durch die EU. Mit der Durchführungsverordnung werden die gesetzlichen Bestimmungen des HSFG konkretisiert und die Umsetzung auf eine beihilferechtlich belastbare Grundlage gestellt.

Schutzschirm wird weiter ergänzt

Senator Dressel: „Unser Corona-Schutzschirm bleibt nicht nur aufgespannt, er wird gezielt erweitert. Mit dem ‚Hamburger Stabilisierungs-Fonds‘ können wir jetzt rechtzeitig vor dem Jahresende eine ganz wichtige Förderlücke schließen, denn gerade viele mittelständische Unternehmen geraten mit fortschreitender Dauer der Krise eigenkapitalseitig unter Druck. Durch die Verlängerung des sehr nachgefragten Corona-Recovery-Fonds CRF bis Ende Juni 2021 können wir wachstumsorientierten Kleinunternehmen ein gutes Angebot machen. Die Verlängerung und Erweiterung des Kreditprogramms ist die richtige Antwort darauf, dass wir auch 2021 noch vielen Unternehmen werden helfen müssen. Damit schaffen wir frühzeitig Planungssicherheit für Corona-geschädigte Unternehmen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel. Wir freuen uns, dass wir mit der IFB Hamburg einen verlässlichen Partner für das Management der Programme an unserer Seite zu haben. Als zentrale Ansprechpartner stehen die Expertinnen und Experten für Beteiligungen der IFB Innovationsstarter GmbH bereit. Unsere Bitte an alle Betroffenen: Nutzen Sie diese Angebote! Mit diesen Hilfen in Milliardenhöhe können wir Hamburgs Mittelstand durch die Krise führen!“

Senator Westhagemann: „Wir standen schon lange in den Startlöchern, um mittelständischen Unternehmen gezielt bei der Wiederherstellung der Eigenkapitalbasis zu helfen zu können. Das Hamburger Stabilisierungs-Fonds-Gesetz (HSF) wurde zusammen mit der Finanzbehörde in einem sehr ambitionierten Zeitplan erarbeitet und bereits am 28. Oktober 2020 von der Bürgerschaft beschlossen. Ich freue mich sehr, dass die Europäische Union nun mit der Notifizierung der Bundesregelung die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass Bundesländer wie Hamburg befristet stille Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen eingehen können.“

Weiterhin kündigten beide Senatoren eine Verlängerung und Ergänzung der IFB-Kreditprogramme für 2021 an. Auch der erfolgreiche Corona-Recovery-Fonds wird bis Ende Juni 2021verlängert. Positiv ist auch zu vermelden, dass sich der Einsatz beider Senatoren für eine Verbesserung der Novemberhilfe gelohnt hat: Der federführende Bundeswirtschaftsminister hat gestern eine Aufstockung der Abschlagszahlung von 10.000 Euro auf 50.000 Euro angekündigt.

Zum Hintergrund HSF

In dieser Situation, in der Unternehmen unverschuldet auf Grund der Corona-Situation nun auch kapitalseitig unter Druck geraten, kann Hamburg – wie der Bund das auch tut – durch vorübergehende Kapitalbeteiligungen die Situation entspannen. Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds soll bei mittelgroßen Unternehmen Anwendung finden und diese mit vorübergehenden Kapitalbeteiligungen und Sicherheitsleistungen unterstützen. Konkret geht es dabei im Wesentlichen um Unternehmen mit

a)    einer Bilanzsumme in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 43 Millionen Euro,

b)    Umsatzerlösen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro,

c)    mehr als 50 Beschäftigten und höchstens 249 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt

(davon müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein).

Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds mit einem Gesamtvolumen von bis zu einer Milliarde Euro soll sich grundsätzlich an Unternehmen wenden, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hätte, sich Corona-bedingt aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und deren anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Das Mindestvolumen pro Fall soll nach aktueller Planung bei 800.000 Euro liegen.

Für ausführliche Informationen über den Fonds und das Antragsverfahren: Hamburger Stabilisierungs-Fonds (HSF) | IFB Hamburg (ifbhh.de)

Die Durchführungsverordnung wird auf der Homepage des HSF veröffentlicht.

Rückfragen der Medien

Claas Ricker
Pressestelle der Finanzbehörde
Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Telefon: +49 40 42823 1662
Mobil: +49 176 42858170
E-Mail: claas.ricker@fb.hamburg.de
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Behörde für Wirtschaft und Innovation
Pressestelle | Christian Füldner
Telefon: 040 42841 1326
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