
Verbesserung und Ausbau der P+R-Angebote in Hamburg
Das P+R-Entwicklungskonzept beschreibt, an welchen Standorten das Angebot in den kommenden Jahren ausgeweitet werden sollte. Auf dieser Grundlage werden nun Planungen in Angriff genommen, um die konkreten Möglichkeiten und die Kosten für den Aus- und Neubau von P+R-Stellplätzen an den Schnellbahnstationen Rissen, Harburg, Bergedorf/Nettelnburg, Billwerder-Moorfleet, Hagenbecks Tierpark Steinfurther Allee und Tonndorf festzustellen.
Obwohl das Konzept und die Handlungsempfehlungen sich in erster Linie mit dem Thema P+R beschäftigt, werden bei diesen Planungen auch andere Mobilitätsangebote nicht außer Acht gelassen. Bike+Ride (B+R) und komplementäre Mobilitätsangebote werden ebenso wie die Elektromobilität auch in Zukunft eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Dabei steht P+R mit diesen anderen Mobilitätsformen nicht in Konkurrenz, sondern sie können sich an geeigneten Stellen zweckmäßig ergänzen.
Zusammenführen der Anlagen unter einem Betreiber. Einheitliche Qualitätsstandards
Der Betrieb der Hamburger P+R-Anlagen wird künftig in einer Hand liegen, auch dem hat der Senat heute zugestimmt. Die P+R-Betriebsgesellschaft wird in den kommenden Jahren P+R-Plätze, die bisher in der Verantwortung der Bezirksämter lagen, übernehmen und an die einheitlichen Qualitätsstandards anpassen. Einige P+R-Plätze liegen sehr innenstadtnah und entsprechen heute nicht mehr dem Ziel, den möglichst zentrumsfernen Umstieg auf die Schnellbahnen zu fördern. An einigen anderen Standorten sind bereits andere Nutzungen, z. B. Wohnungsbau, beschlossen. Deswegen werden einige citynahe Anlagen künftig nicht mehr für Park-&-Ride zur Verfügung stehen.
Entgeltpflicht wie im Umland und bei vielen B+R-Anlagen
Der Senat hat zugestimmt, dass die P+R-Gesellschaft künftig nach Münchener Vorbild ein Entgelt einführt. In Hamburg soll die Höhe des Entgelts einheitlich 2 €/Tag, 20 €/Monat bzw. 200 €/Jahr für die Nutzung von P+R-Anlagen betragen. Staatsrat Andreas Rieckhof: „Die Einnahmen aus dem Entgelt ermöglichen es, den Nutzerinnen und Nutzern einen hohen Qualitätsstandard an allen Anlagen anzubieten. Dazu gehört neben einer nutzerfreundlichen baulichen Gestaltung der Anlagen auch die Ausstattung mit Notrufsystemen, Beleuchtung und umfassender Kundeninformation.“ Der Rechnungshof hatte dem Hamburger Senat bereits im Jahr 2007 nahegelegt, in Anlehnung an die Praxis anderer deutscher Großstädte, die Einführung eines Entgelts für die Nutzung von P+R-Anlagen zu prüfen.
P+R-Anlagen - Hintergrund
Das Angebot von Park-and-Ride ist ein wichtiges Element der Verkehrsplanung in großstädtischen Ballungsräumen. Möglichst fern von der Innenstadt soll vor allem Berufspendlerinnen und Berufspendlern die Möglichkeit geboten werden, frühzeitig vom Auto auf Schnellbahnen umzusteigen. Pendler verzichten bereits heute darauf, ihren täglichen Weg zur Arbeit mit dem Auto in die Stadt zurückzulegen. Damit wird zum einen ein Beitrag zur Stärkung der umweltfreundlichen Verkehrsträger geleistet. Zum anderen wird die Innenstadt von motorisierten Pendlerverkehren entlastet, so dass der öffentliche Verkehrsraum stärker dem Wirtschaftsverkehr zur Verfügung steht.
In Hamburg gibt es derzeit 49 P+R-Plätze an 40 Schnellbahnhaltestellen mit insgesamt rund 9.100 P+R-Plätzen. Die Stellplätze werden gut angenommen, und an vielen Standorten ist die Kapazitätsgrenze bereits erreicht.