Für die vorgenannte Maßnahme hat die Vorhabensträgerin bei dem als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Rechtsamt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 74 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG) beantragt.
Die Planunterlagen, aus denen sich die Art und der Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens haben vom 3. März 2017 bis zum 3. April 2017 in dem Bezirksamt Bergedorf und in dem Bezirksamt Harburg zur Einsicht ausgelegen.
Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 HmbVwVfG, die rechtzeitig eingereichten Äußerungen im Sinne von § 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan werden am 27. August 2019 um 10.00 Uhr in dem Auditorium der Katholischen Akademie Hamburg, Herrengraben 4, 20459 Hamburg, sowie erforderlichenfalls an den darauffolgenden Tagen zu derselben Uhrzeit und an demselben Ort mit der Vorhabensträgerin, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben, Stellungnahmen abgegeben und Äußerungen eingereicht haben, erörtert. Die Erörterung ist nicht öffentlich, da es sich nicht um eine allgemeine Informationsveranstaltung, sondern um eine mündliche Verhandlung im Sinne des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes handelt.
Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben ist. Ein Beteiligter kann zu dem Erörterungstermin mit einem Beistand erscheinen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Aufwendungen, die durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin, durch die Bestellung eines Vertreters oder durch die Hinzuziehung eines Beistands entstehen, werden nicht erstattet.
Weiter unten auf dieser Seite wurden Auszüge aus den Planunterlagen während der Auslegung als Download zur Verfügung gestellt. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Absatz 1 Satz 4 HmbVwVfG).
Ansprechpartner:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Katharina Henning
Tel.: 040/42841-1415
E-Mail: katharina.henning@bwi.hamburg.de
Patrick Tripcke-Jahnke
Tel.: 040/42841-2052
E-Mail: patrick.tripcke-jahnke@bwi.hamburg.de