Die verfahrensführende Planfeststellungsbehörde der Behörde für Wirtschaft und Innovation hat daraufhin das Planfeststellungsverfahren mit sofortiger Wirkung eingestellt. Das Verfahren ist damit beendet und eingegangene Stellungnahmen und Einwendungen haben sich erledigt.
Einstellung des Verfahrens Vorbereitende Herrichtung von Flächen für Hafenzwecke in Steinwerder Süd
Im Planfeststellungsverfahren „Vorbereitende Herrichtung von Flächen für Hafenzwecke in Steinwerder Süd“ (Aktenzeichen: 150.1405-800) hat die Vorhabenträgerin, die Hamburg Port Authority, den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 14 Abs.1 Hafenentwicklungsgesetz zurückgenommen.