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Information zum Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe, Abschnitt 2

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Die DB Netz AG (Vorhabensträgerin) beabsichtigt, auf der Relation Hamburg Hauptbahnhof – Ahrensburg – Bad Oldesloe die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb einer neuen S-Bahnlinie S4 herzustellen, und hat hierfür bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Standort Hamburg, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg, die Feststellung des Plans für dieses Vorhaben nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beantragt.

Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe, Abschnitt 2

Es ist geplant, zwischen Hamburg-Hasselbrook und Ahrensburg parallel zu der bestehenden Fernbahnstrecke 1120 (Relation Hamburg – Lübeck) zwei S-Bahngleise mit der neuen Streckennummer 1249 anzulegen. Von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz soll die Strecke 1249 als eingleisige elektrifizierte S-Bahnstrecke neben der zweigleisigen elektrifizierten Bestandsstrecke 1120 errichtet werden. Im Anschluss an die neue S-Bahn-Verkehrsstation Ahrensburg-Gartenholz soll die Strecke 1249 in die Bestandsstrecke 1120 einfädeln, sodass die Fahrzeuge der S-Bahn zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bad Oldesloe auf der Bestandsstrecke verkehren können. Des Weiteren ist vorgesehen, fünf neue S-Bahn-Verkehrsstationen (Claudiusstraße, Bovestraße, Holstenhofweg, Am Pulverhof, Ahrensburg-West) zu errichten, die Verkehrsstationen Tonndorf, Rahlstedt, Ahrensburg und Ahrensburg-Gartenholz anzupassen sowie den Bahnhof Wandsbek als Verkehrshalt aufzuheben.

Die Errichtung der Gleise erfordert abschnittsweise die Verschwenkung und Anpassung der Bestandsstrecke, sodass das Vorhaben beiderseits der Bestandstrasse mit Auswirkungen verbunden ist.

Das Vorhaben soll neben der verbesserten Anbindung des Hamburger Ostens und des süd-östlichen Teils Schleswig-Holsteins im Schienenpersonennahverkehr auch der Entlastung der Strecke 1120 von Zügen des Regionalbahnverkehrs dienen. Die damit einhergehende Entflechtung der Verkehre auf der Strecke 1120 schafft dort erweiterte Trassenkapazitäten für Züge des Güter-, Fern- und Regionalexpress-Verkehrs.

Auf Grund der Länge der Strecke, der Komplexität der geplanten Baumaßnahmen sowie der administrativen Grenzen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein erfolgt eine Aufteilung in drei Planfeststellungsabschnitte (PFA):

– PFA 1: Hamburg-Hasselbrook bis Luetkensallee;

– PFA 2: Luetkensallee bis Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein;

– PFA 3: Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein bis Ahrensburg-Gartenholz.

Wesentlicher Gegenstand des PFA 2 sind die an den PFA 1 anschließenden Baumaßnahmen an der bestehenden Strecke 1120 und der neuen Strecke 1249. Die neue S-Bahnstrecke 1249 soll zunächst bis zu der neu anzulegenden Verkehrsstation Holstenhofweg nördlich der Strecke 1120 in Höhe der gleichnamigen Straße geführt werden. Ab circa km 55,700 bis circa km 52,300 der Strecke 1120 wird die Bestandstrasse dieser Strecke für die neue S-Bahnstrecke 1249 genutzt, sodass die Verkehrsstation Tonndorf nach Umbauarbeiten für den S-Bahnbetrieb weiter verwendet werden kann. Dies bedingt zugleich den Neubau der Strecke 1120 durch Anfügung zweier Gleise südöstlich der in diesem Teil zukünftig für den S-Bahnbetrieb genutzten Bestandsgleise. Die neue S-Bahn-Verkehrsstation Am Pulverhof entsteht durch Aufweitung der Gleise der Bestandsstrecke mit einem Mittelbahnsteig in Höhe der gleichnamigen Straße. Von circa km 52,300 der Strecke 1120 (Bau-km 204,300 der Strecke 1249) bis circa km 50,000 der Strecke 1120 (Bau-km 206,500 der Strecke 1249) werden die Gleise der S-Bahnstrecke und der Fernbahnstrecke beidseitig um jeweils eine Gleisachse erweitert. Die Trassenerweiterung kommt auch im Bereich der Umgestaltung der Verkehrsstation Rahlstedt für den S-Bahnbetrieb zum Tragen. Die Umgestaltung umfasst unter anderem die Errichtung eines neuen Mittelbahnsteigs sowie eines Kehrgleises im östlichen Bahnhofsvorfeld. Ab circa km 50,000 der Strecke 1120 (Bau-km 206,500 der Strecke 1249) bis zum östlichen Ende des PFA 2 an der Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein wird die Viergleisigkeit durch die Errichtung zweier S-Bahngleise der Strecke 1249 nordwestlich der Fernbahnstrecke 1120 hergestellt, wofür teilweise Flächen des Naturschutzgebiets Stellmoorer Tunneltal / Höltigbaum in Anspruch genommen werden. Die Flächenbedarfe für die S-Bahntrasse, die abschnittsweise neu zu errichtende Fernbahntrasse sowie die Stations- und Nebenanlagen erfordern die Inanspruchnahme von Flächen, die bisher nicht bahnbetrieblichen Zwecken dienen.

Daneben sind weitere bauliche Anpassungen beiderseits der Strecken 1120 und 1249 vorgesehen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anbindung der vier vorgenannten Verkehrsstationen an das öffentliche Wegenetz sowie um Anpassungen bahnparalleler und -kreuzender Verkehrswege.

Weiterhin sollen sämtliche Bahnübergänge aufgelassen und zurückgebaut werden. Dies betrifft den Bahnübergang Jenfelder Straße, der ersatzlos aufgehoben wird, den Bahnübergang Am Pulverhof, der durch eine Personenunterführung ersetzt wird, sowie den Bahnübergang Nornenweg, der durch eine Straßenüberführung ersetzt wird, und erlaubt das Befahren der Trasse mit höheren Zuggeschwindigkeiten. Die im Verlauf der Strecke 1120 bestehenden Eisenbahn- und Straßenüberführungen sollen durch Parallelbauwerke ersetzt oder erweitert werden.

Zum Schutz der Anwohner vor dem zu erwartenden Betriebslärm sollen beidseitig der Trasse sowie mittig zwischen den Gleisen Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ungefähr 20 Kilometern und einer Höhe von überwiegend fünf bis sechs Metern (Außenlage) beziehungsweise drei bis vier Metern (Mittellage) errichtet werden.

Des Weiteren sollen sämtliche neuen Gleise mit Fahrleitung, bestehend aus Oberleitungsmasten, Kettenwerken und Leitungen für 16,7 Hertz und 15 Kilovolt Wechselstrom, überspannt werden.

Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens im Planfeststellungsverfahren für dieses Vorhaben ist nach § 18a AEG, § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als Anhörungsbehörde zuständig (§ 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes in Verbindung mit Abschnitt I der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg). Das für die Planfeststellung gemäß § 18 AEG zuständige Eisenbahn-Bundesamt hat die Anhörungsbehörde auf Grund des Antrags der Vorhabensträgerin auf Feststellung des Plans für das vorstehend beschriebene Vorhaben mit Schreiben vom 10. September 2019 um die Durchführung des Anhörungsverfahrens ersucht.

Mit dem Vorhaben werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel Grunderwerb und bauzeitliche Flächennutzungen) sowie mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel Schalleinwirkungen aus Baulärm und dem späteren Betrieb) einhergehen. Landschaftspflegerische Ersatzmaßnahmen (zum Beispiel Wiederbegrünungen und Wiederbepflanzungen) werden sowohl im Nahbereich des Vorhabens durch Neugestaltung der Randflächen, insbesondere der Böschungsflächen, als auch durch verschiedene trassenferne Maßnahmen in Hamburg-Wandsbek sowie in den schleswig-holsteinischen Kommunen Bark, Itzstedt, Kellinghusen, Norderstedt und Rantzau verwirklicht.

Gemäß § 74 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 4 UVPG ist mit Blick auf die in diesem Planfeststellungsverfahren vor dem 16. Mai 2017 erfolgte Unterrichtung über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen das UVPG in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung (UVPG a. F.) anzuwenden. Das Vorhaben bedarf nach § 3a UVPG a. F. einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden wird. Über die Zulässigkeit des Vorhabens kann die Planfeststellungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss entscheiden.

Ansprechpartner:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

Lothar Hartfiel
Tel.: 040/42841-3310
E-Mail: lothar.hartfiel@bwi.hamburg.de

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