Der anschließende Streckenabschnitt auf niedersächsischem Gebiet, mit dem der Bauabschnitt 4 eine verkehrswirksame Einheit bildet, wird als Abschnitt 4a durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gleichzeitig zu dem hier auf hamburgischer Seite betroffenen Streckenabschnitt geplant.
Die Vorhabensträgerin hat für dieses Vorhaben beim Rechtsamt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens haben die Planunterlagen in der Zeit vom 8. Oktober 2012 bis zum 7. November 2012 zur Einsicht ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete am 21. November 2012.
Der Erörterungstermin fand vom 1. Juni 2015 bis 5. Juni 2015 statt.
Weiter unten auf dieser Seite werden Auszüge aus den Planunterlagen als Download zur Verfügung gestellt. Rechtsverbindlich sind lediglich die öffentlich ausgelegten Unterlagen.
Downloads
DL U12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
X-ZIP-COMPRESSED , 218.69 MB