Die Feststellung beruht auf §§ 67, 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz, WHG) in Verbindung mit § 55 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) und §§ 72 ff. des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG). Dem Träger des Vorhabens, denjenigen über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss zugestellt.
Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 19.12.2016 bis 02.01.2017 (jeweils einschließlich) im
- Bezirksamt Altona,
Servicezentrum des Zentrums für Wirtschaftsförderung,
Bauen und Umwelt
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zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienststunden bzw. Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss auch gegenüber den der Planfeststellungsbehörde nicht bekannten Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes).
Weiter unten auf dieser Seite werden der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen als Download zur Verfügung gestellt. Rechtsverbindlich sind lediglich die öffentlich ausgelegten Unterlagen.