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Öffentliche Auslegung Planfeststellungsbeschluss Westerweiterung des EUROGATE Container Terminal Hamburg (CTH)

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Der Plan zur „Westerweiterung des EUROGATE Container Terminal Hamburg (CTH)“ ist durch Beschluss der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Rechtsamt, Planfeststellungsbehörde, vom 28. November 2016 festgestellt worden.

Westerweiterung des EUROGATE Container Terminal Hamburg (CTH)

Die Feststellung beruht auf §§ 67, 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz, WHG) in Verbindung mit § 55 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) und §§ 72 ff. des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG). Dem Träger des Vorhabens, denjenigen über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss zugestellt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 19.12.2016 bis 02.01.2017 (jeweils einschließlich) im

  1. Bezirksamt Altona,
    Servicezentrum des Zentrums für Wirtschaftsförderung,
    Bauen und Umwelt
    Technisches Rathaus
    Jessenstraße 1-3, Raum 12
    22767 Hamburg,
  2. Bezirksamt Hamburg-Mitte,
    Fachamt Management des öffentlichen Raumes
    Klosterwall 8, Block D, Zimmer 105
    20095 Hamburg,
  3. Bezirksamt Harburg
    Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt/Foyer
    Harburger Rathausforum 2
    21073 Hamburg

zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienststunden bzw. Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss auch gegenüber den der Planfeststellungsbehörde nicht bekannten Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes).

Weiter unten auf dieser Seite werden der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen als Download zur Verfügung gestellt. Rechtsverbindlich sind lediglich die öffentlich ausgelegten Unterlagen.

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