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Erörterungstermin Erneuerung des eingleisigen Kreuzungsbauwerkes Berliner Tor

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Die DB Netz AG (Vorhabensträgerin) plant die Erneuerung des eingleisigen Kreuzungsbauwerkes Berliner Tor in Hamburg. Das eingleisige Kreuzungsbauwerk dient der Überführung des S-Bahngleises der Strecke 1244-2 Aumühle - Hamburg Hbf. Hierbei werden die alten Über- und Unterbauten komplett erneuert. Neben der Eisenbahnüberführung werden die angrenzenden Bauteile der Station Berliner Tor in der Planung berücksichtigt und mit dem Neubau an das Bauwerk angepasst. Im Rahmen der Baufeldfreimachung wird eine separate Fahrgastführung hergestellt. Diese umfasst die Herstellung einer provisorischen Personenbrücke sowie eines provisorischen Bahnsteigzuganges.

Erneuerung des eingleisigen Kreuzungsbauwerkes Berliner Tor

Für diese Maßnahme hat die Vorhabensträgerin beim als Planfeststellungsbehörde zuständigen Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, die Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beantragt. Für die Durchführung des Anhörungs-verfahrens nach §§ 18 a AEG, 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Rechtsamt) zuständig (§ 3 Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes i. V. m. Abschnitt I Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens).

Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, haben vom 21. September 2015 bis zum 20. Oktober 2015 in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg, VI. Stock, Raum 626, öffentlich ausgelegen.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 HmbVwVfG sowie die Stellung-nahmen der Behörden zu dem Plan werden am 18. Mai 2016 mit der Trägerin des Vorhabens, den Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Die Erörterung beginnt um 14 Uhr im Raum 826 der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg.

Der Tagungsort kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden:

- S1, S2, S3: S-Bahn-Haltestelle Stadthausbrücke.

- U3: U-Bahn-Haltestelle Rödingsmarkt.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Erörterung ist nicht öffentlich, da es sich um eine mündliche Verhandlung im Sinne des HmbVwVfG und keine allgemeine Informationsveranstaltung handelt.

Durch die Teilnahme am Termin gegebenenfalls entstehende Kosten (Fahrtkosten usw.) können nicht erstattet werden.


Voraussichtliche Tagesordnung

14:00 Uhr

·       Erörterung der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 HmbVwVfG sowie der Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan

 

15:30 Uhr

·       Erörterung der rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen



Weiter unten auf dieser Seite werden die Planunterlagen als Download zur Verfügung gestellt. Rechtsverbindlich sind lediglich die öffentlich ausgelegten Unterlagen.

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