Öffentliche Aufträge werden durch den Betriebswirtschaftlichen Prüf- und Beratungsdienst preisrechtlich geprüft. Das umfasst Aufträge des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts an Unternehmen der privaten Wirtschaft.
Wenn für ein Hamburger Unternehmen die Zulässigkeit eines Preises nachgewiesen werden muss, dann ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zuständig - im Rahmen der Preisüberwachung (nach der Verordnung Preisrecht Nr. 30/53). Die Preisüberwachung überprüft als neutraler Gutachter die Einhaltung der preisrechtlichen Vorschriften. Sie tut dieses sowohl selbstständig als auch auf Anfrage durch den öffentlichen Auftraggeber und auch durch den Auftragnehmer.
Sind sich die Preisüberwachung und die Auftragnehmer bzw. Auftraggeber uneinig, bildet die Preisbildungsstelle die übergeordnete Schiedsstelle. Weitere Informationen zu Preisrecht und Vergabeverfahren können auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie abgerufen werden. Dort finden Sie neben der Verordnung Preisrecht Nr. 30/53 auch die Leitsätze zur Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP).
Kostenprüfungen
Zu den Aufgaben gehört auch die Verwendungsnachweisprüfung bei Zuwendungen, bei denen private Unternehmen und öffentliche Institutionen Subventionen der öffentlichen Hand erhalten. Ob diese Mittel dem Zweck entsprechend verwendet werden, wird hier kostenrechnerisch überprüft. Der Prüf- und Beratungsdienst ermittelt dabei unter anderem: Stehen alle Ausgaben im direkten Zusammenhang mit dem geförderten Projekt? Sind diese Mittel vereinbarungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich eingesetzt worden?
Betriebswirtschaftliche Stellungnahmen und Gutachten
Der Betriebswirtschaftliche Prüf- und Beratungsdienst berät die Dienststellen der Stadt Hamburg in betriebswirtschaftlichen Fragen und erstellt betriebswirtschaftliche Gutachten sowie Stellungnahmen. Diese umfassen zum Beispiel die Prüfung der Bonität, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder der Unternehmenskonzepte.