Stellen Sie Anträge online Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheitsbereich

Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann digital mit der Luftsicherheitsbehörde zusammenarbeiten, Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Grundlage ist § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).

Schulungen und Zertifizierungen Schulungen und Zertifizierungen

Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheitsbereich

Anträge können für folgende sicherheitsrelevante Personengruppen gestellt werden: Ausbilderinnen und Ausbilder, Luftsicherheitskontrollkräfte sowie Personal für Zugangskontrollen und Streifengänge.

Wer kann eine Schulungsmeldung übermitteln oder Anträge stellen?

Anträge können von Flugplatzbetreibenden oder Sicherheitsdienstleistenden für folgende Personengruppen gestellt werden: Ausbilderinnen und Ausbilder, Luftsicherheitskontrollkräfte sowie Personal für Zugangskontrollen und Streifengänge.

Wie können Sie eine Schulungsmeldung übermitteln oder Zertifizierungen beantragen? 

Sie können den Online-Dienst als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister nutzen, um Schulungsmeldungen zu übermitteln, Zertifizierungsanträge oder Rezertifizierungsanträge zu stellen.

Online-Dienst

​​​​​​​Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Neben persönlichen Daten der zu zertifizierenden Personen werden auch Nachweise der Qualifikation dieser Personen benötigt, die sie im Antrag hochladen können.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV). Sie werden je nach Einzelfall von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde festgelegt.

Kontakt

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Antje Püst

Luftsicherheitsschulungen und -prüfungen

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Adresse speichern

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