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Mess- und Eichwesen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft

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Aufgaben der Abteilung Wirtschaftsordnung, Berufszugangsrecht, Mess- und Eichwesen

Rahmenbedingungen für die Wirtschaft

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat die Aufgabe, das Wirtschaftsverwaltungsrecht als Ordnungsrahmen in Hamburg mit zu gestalten und umzusetzen. Damit werden verlässliche Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten geschaffen. Die Abteilung Wirtschaftsordnung, Berufszugangsrecht, Mess- und Eichwesen betreut die folgenden Bereiche:

  • Gewerberecht
  • Handwerksrecht
  • Industrie- und Handelskammerrecht
  • Ladenschluss und Sonntagsöffnung
  • Mess- und Eichwesen
  • Wirtschaftsprüferangelegenheiten
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
  • Geldwäscheprävention

In der Abteilung finden Sie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen und Anregungen für gesetzgeberische Initiativen und unterstützt als Fachbehörde die zuständigen bezirklichen Dienststellen.

Aufsicht und gewerberechtliche Festsetzung

Darüber hinaus übt die Abteilung die Aufsicht über die Handelskammer, die Handwerkskammer, die genossenschaftliche Prüfungsverbände (außer Wohnungswesen) sowie die Eichdirektion Nord - dies gemeinsam mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein - aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung setzen außerdem Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte gewerberechtlich fest.

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